Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
256
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256 G. Liebe,

a. a. 0. von Gebhard ausgeführte Berechnung ist folgende: Nimmt manals Durchschnittsalter des Eintritts in die Heilbehandlung 33 Jahre an,als Durchschnittsrente die der dritten Lohnklasse von 190 Mk.. alsDurchschnitts-ßezugszeit der Rente nur 2 Jahre, so ergiebt das eineAusgabe für die Versicherungsanstalt von 380 Mk. Die Heilbehandlungkostet dagegen, eine Dauer von 3 Monaten gerechnet, den Tag zu 4 Mk.,360 Mk.: davon entfallen 135 Mk. auf die Krankenkassen, so dassfür die Anstalt 225 Mk. bleiben. Für 1000 Fälle stehen sich also380000 Mk. und 225000 Mk. gegenüber, wenn alle 1000 Fälle wiedererwerbsfähig würden. Das ist natürlich nicht anzunehmen. Da indessender Ausfall schon" gedeckt wird, wenn nur 60 pCt. erwerbsfähig werden,'nach meinen Erfahrungen mit den meist sehr gut ausgewählten Krankender Hanseatischen Versicherungsanstalt aber noch bessere Erfolge zu er-warten sind, so würde unter obigen Voraussetzungen der Gewinn dochvorhanden sein. Ob freilich die Kostenberechnung für den einzelnen Tagsich nicht noch höher stellen und ob nicht, worauf noch zu kommensein wird, die Curdauer von 3 Monaten sich als zu kurz herausstellenwird, bleibt noch dahingestellt. Auf der anderen Seite ist die Ver-sicherungsanstalt auch berechtigt, in wirklich humanem Sinne das Heil-verfahren zu übernehmen, wenn es höheren Aufwand erfordert, als dieRente betragen würde.

Die Unterstützung des Heilverfahrens kann sich, wie in der Denk-schrift der Braunschweiger Anstalt richtig bemerkt, wird, nicht auf ein-fache Bewilligung von Geldmitteln beziehen, die meist missbraucht werden.Es kann sich nur darum handeln, ob die Versicherungsanstalt selbstbaut oder eine von anderer Seite gebaute Heilstätte beschickt. Zusolchen würde sie auch Geld zu niedrigem Zinsfusse leihen können.AVelcher von beiden Wegen beschritten werden soll, das wird man ambesten der einzelnen Anstalt nach ihren localen Verhältnissen überlassen.Hat die eigene Heilstätte den Vorzug glatterer Wirthschaft und unum-schränkter Herrschaft im Hause, so spricht manches wieder für dieandere Art, Avelche Küchler als einzig richtige hinstellt. Ihr würdez. B. niemand so leicht den Vorwurf einer Rentenquetsche machen können,wenn Versicherte und Nichtversicherte gleichermassen behandelt werdenund sich mehr als Objecte der wirklichen Krankenpflege fühlen. DasReichsversicherungsamt steht nach seinem Abrathen vom Heilstättenbauin Schlesien, Braunschweig, Hannover zu schliessen, der letzteren Artsympathisch gegenüber, machte ja z. B. die Anstalten auf die drei Ber-liner Heilstättenvereine aufmerksam (Amtliche Nachrichten des Reichs-versicherungsamts 1886. Nr. 5), hat auch in seinen neueren Berichtender Angelegenheit grosse Aufmerksamkeit, und man kann heute wohlsagen, wohlwollende Beachtung geschenkt, womit man sich vorerstbegnügen darf, so lange die Stimmung der einzelnen Anstalten selbstnoch getheilt ist (S. Frankfurter Verhandlungen. Schriften der Central-stelle. No. 12. S. 122, 123, 144, 148).

Von Versicherungsanstalten besitzen eigene Heilstätten die Hanse-