Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
156
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156 Dietrich,

massige Dienstzeit dem Viktoriahause an; 62 Schwestern sind länger als 5 Jahre und16 Schwestern länger als 10 Jahre in Thätigkeit. An den beiden Schülerinnen-Kursen im Krankenhäuse am Friedrichshain nahmen 40 Probepilegerinnen theil, siealle bestanden die Prüfung, die grosse Mehrzahl mit guten Prädikaten. Erholungs-urlaub ist den Schwestern wiederum reichlich zu Theil geworden. Den regelmässigenvierwöchentlichen Urlaub erhielten 148, einen 5 bis Swöchentlichen Urlaub 11, einendreimonatlichen 6 und einen sechsmonatlichen 2 Schwestern; es waren also im Ganzen167 Schwestern beurlaubt. Im dem durch die Gnade Ihrer Majestät der KaiserinFriedrich geschaffenen Schwesternheim in Bornstedt brachten 11 Schwestern ihrenUrlaub zu und 27 Schwestern verlebten ihn ganz oder zum Theil, mit zusammen253 Tagen, im Viktoriahause. Der Pensions- und Unterstützungsfond, der amSchlüsse des Jahres 1895: 80643 M. betragen hatte, ist durch Zinsen, verfalleneKautionen und ein Geschenk auf 86490 M. angewachsen. Betriebsrechnung für 1896:Einnahmen: 172455 M. (Betriebsfond, Vortrag aus 1895: 29894, Zinsen 627, Jahres-beiträge der Mitglieder 3930, Gehaltskonto 72898, Haushaltungskosten 50972, Privat-pflege 14132 M.) Ausgaben: 141041 M. (Haushaltungskonto 51126, Kleidung 3551,Gehaltskonto 72912, Weihnachtsgeschenke 5463, Porto, Papier, Drucksachen etc. 418,diverse Ausgaben 1277, Altersversicherungs-Zuschuss 5039, gesetzliche Beiträge zurInvaliditäts-Versicherung 1251 M.) Vortrag auf 1897: 31414 M. Pensions- undUnterstützungsfonds am 31. Dezember 1896: 86490 M. Erholungskasse zu demselbenTermin: 1653 M.

ß) Der Frauenlazarethverein in Berlin.

Der Verein wurde im Jahre 1866 durch die Königin Augusta in Berlin ge-gründet. Durch Kabinetsordre vom 10. Dezember 1869 erhielt er Korporationsrechte.Nach dem revidirten Statut von 1882 hat er folgende Aufgaben:

a) im Kriege: die Militairverwaltung in der Pflege verwundeter und er-krankter Krieger durch eine geordnete Privathilfe zu unterstützen;

b) im Frieden: durch Ausbildung freiwilliger und bezahlter Krankenpflege-rinnen; durch die Fürsorge für Lazarethe im Allgemeinen und im Speciellen,durch Sammlung von Erfahrungen und Nachrichten über Verbesserungen auf demGebiete der Lazareth-Einrichtung und Lazareth-Verwaltung; durch Bereithaltungvon Geldmitteln, überhaupt auf jede Weise sich auf die Thätigkeit vorzubereiten,die der Kriegsfall nothwendig macht.

Insbesondere unterliegt dem Verein die Verwaltung des am 6. April 1870 er-öffneten, für Kranke aller Konfessionen und Stände bestimmten Augusta - Hospitals,sowie des am 1. Juni 1873 fertig gestellten Asyls für Krankenpflegerinnen,in welchem Personen weiblichen Geschlechts in dem Krankenwartdienste aus-gebildet werden, um nach erfolgter Ausbildung zur Pflege in Familien entsendetzu werden.

In dem Augusta-Hospital wird die Krankenpflege durch einen aus adeligenDamen bestehenden Schwesternverband ausgeübt, dessen Organisation durch be-sondere, mittelst Allerhöchster Kabinetsordre Ihrer Majestät der Kaiserin-Königind. d. 5. November 1875 genehmigte Vorschriften, sowie eine durch Allerhöchste Ordrevom 20. November 1875 bestätigte Dienst- und Haus-Ordnung dauernd festgestelltist. Die Seelsorge in beiden Anstalten ist einem hierzu eigens berufenen, ständigangestellten Hausgeistlichen übertragen, der sein Amt nach den Ordnungen derevangelischen Landeskirche verwaltet, während für die Seelsorge der nicht der evan-gelischen Landeskirche Angehörigen entsprechende Fürsorge getroffen wird.

Der Verein bleibt im stetem Zusammenhange mit dem internationalen Genfer