Geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege. 105
äusserte Effecten 14600 M.), mithin Mehreinnahme 96651 M. Gesammtvermögen am1. Januar 1897: 521861 M.
Rechnungsschluss der Kasse des Central-Komites der Deutschen Vereine vomRothen Kreuz (das durch dasCentral-Komite des preussischen Landesvereins vomrothenKreuz zugleich gebildet wird) für 1896: Bestand 2641995 M. Einnahme: 615611 M.(Diverse Einnahmen 5519, Zinsen 104480, Einnahmen durch Verloosung etc. vonEffecten 13901, Einnahmen durch Wiedererstattung von Insertionskosten 1324, Ueber-trag von dem Konto der Rothen Kreuz-Loose 146386, angekaufte 4 proc. PreussischeKonsols 344000 M.) Ausgabe: 277747 M. (Unterstützungen an Offiziere 4650, anMannschaften 9493, an Vereine 25500, an die Genossenschaft freiwilliger Kranken-pfleger 18650, zusammen 58293,Verwaltungskosten 10502, Diverse 16001, Ausgabenfür das Barackendepot des Central-Komitees 9314, Ausgaben für Baracken etc. anVereine 21020, Ausgaben für die Errichtung einer Volksheilstätte 5519, Ausgaben fürdie Ausstellung eines Sanitätsschiffes auf der Berliner Gewerbe-Ausstellung 18968403, Ausgaben für Zinsen, Provision, Gebühren etc. 2791, Ausgaben für Stempel andas Hauptsteueramt 132000, durch Verkauf verminderter Effecten 13900 M.) MithinMehreinnahme 337864 M. Gesammtvermögen am 1. Januar 1897: 2979860 M.
2. Der preussische vaterländische Erauenverein.
Am 12. April 1867 konstituirte sich der Verein auf Grund der Anregung, dievom Berliner Vaterländischen Verein aus am 11. November 1866 erlassen wurde;schon im Jahre 1867 bildeten sich 44 Zweigvereine, und am 26. April 1868 konntenin der ersten Generalversammlung schon 250 Zweigvereine verzeichnet werden. Am1. Juli 1869 erhielt der Verein Korporationsrechte. Ihre Majestät die Königin be-willigte den Vereinen folgendes Ehrendiplom:
„Gottes Segen vereint die Kräfte, die sich dem Vaterlande widmen. Dies hateine ernste Zeit bewiesen; deshalb auch bleibe vereint unsere bewährte Hilfsbereit-schaft, die, alle Bekenntnisse und Stände umfassend, im Vaterländischen Frauen-verein hilft, wo es zu helfen gilt. Unser Verein gilt im Kriege dem Volk unter denWaffen, im Frieden der Linderung der Noth, wo und wie eine solche unerwartethervortritt.
Der Vaterländische Frauenvercin hemmt keine Wohlthätigkeit, die bereits ihrenWirkungskreis besitzt; er nimmt vielmehr eine jede in sich auf, als höchster Ausdruckjener Vaterlandsliebe, durch welche die Männer siegen, die Frauen trösten,, und dieein Erbgut deutscher Gesinnung, allen Pflichten aufopfernder Nächstenliebe entspricht.
immer weiter verbreite sich das Netz der Zweigvereine, immer gesegneter sei ihrBeruf."
Aus dem am 24. Mai 1869 revidirten Statut des Vereins sei Folgendes erwähnt:
I. Zweck des Vereins.
§ 1. Der Vaterländische Frauenverein zu Berlin, durch Ihre Majestät die Königinam Dank- und Friedensfeste (11. November 1866) aus den weiblichen Hilfsarbeiterndes „Preussischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger"gebildet, verfolgt, gemeinsam mit den sich ihm auf gleicher Grundlage anschliessen-den Zweigvereinen einen doppelten Zweck:
§ 2. 1. In Kriegszeiten richtet er, unter der Oberleitung des „PreussischenVereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger", aber unter Fort-dauer seiner eigenen Organisation, seine Thätigkeit auf
die gesammte Fürsorge für die im Felde Verwundeten und Erkrankten, in-dem er alle dazu dienenden Einrichtungen fördert und unterstützt.