Geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege. 75
schulen und Versorgungsanstalten, ferner Anstalten für allein stehende Männer,Frauen, Jünglinge und Mädchen, nämlich: Jünglingsvereine, Mägdeherbergen undHerbergen zur Heimath, Marthastifte, Gefängnissvereine und Vereine für entlasseneSträflinge, Arbeiterkolonieen zur Rettung arbeitsloser Herumtreiber, Magdalenenhäuserzur Rettung gesunkener Frauen, und ähnliche Bestrebungen. In grossen Städten,wie Berlin, Hamburg, Breslau, Magdeburg, Leipzig und anderen, sind in den letztenJahrzehnten jene Bestrebungen in Gestalt sogenannter Stadtmissionen centralisirt undeinheitlich geregelt worden.
Die Vereine für innere Mission haben in fast allen grösseren Städten eigeneHäuser für ihre Versammlungen erbaut, sog. evangelische Vereinshäuser, meistmit Herbergen zur Heimath verbunden, jetzt über 300 in Deutschland. Ebenso wie dieOrganisationen der katholischen Kirche im Anfang dieses Jahrhunderts, namentlichdie barmherzigen Brüder und Schwestern den Protestanten ein leuchtendes Vorbildzur Nacheiferung waren, so sind Wicherns Bestrebungen in der katholischen, Kirchevorbildlich geworden. Im Jahre 1840 sandte Wiehern eine Anzahl seiner Brüder nachSchlesien, um in den vom Hungertyphus verwüsteten Gegenden die zahlreichenWaisen (ihrer 4000 an der Zahl) zu sammeln. Der Fürstbischof von Breslau, Diepen-brock, und Domherr v. d. Hey den, mit denen dann "Wiehern die weiteren Maassnahmenberieth, erkannten sehr bald, dass auf diesem Gebiet Wichern und seine Brüder über-legen seien. Sie entsandten später 7 katholische Lehrer ins Rauhe Haus zur Vorbe-reitung für die Erziehung der Typhuswaisen. Aehnlich ist es mit den Jünglings-vereinen, dem Bonifaciusverein, dem Elisabethverein, dem Verein Mariahilf für Er-ziehung armer Kinder zu braven Dienstboten, dem Verein Maria-Veen in Westfalenund schliesslich dem Vincentiusvereinsverband, die sämmtlich evangelischen Musternnachgebildet sind, nämlich den evangelischen Jünglingsvereinen, dem Guslav-Adolf-verein, dem evangelischen Frauenverein, dem Vereine zum Schutze der Dienstboten,dem Vereine zur Pflege blöder Kinder, Arbeiterkolonieen und schliesslich dem Central-verein für innere Mission selbst. — Im Jahre 1851 wurde Wichern, der gerade voneiner Studienreise nach England zurückkehrte, von der preussischen Regierung beauf-tragt, in allen Provinzen der Monarchie die Zuchthäuser und Gefängnisse zu be-suchen und Vorschläge zur Verbesserung zu machen. 1858 wurde dann der Can-didat der Theologie Wichern, der niemals Prediger gewesen ist, als Ober-Konsistorial-rath und vortragenderRath im preussischen Ministerium des Innern mit der Abtheilungdes Gefängnisswesens betraut. 1872 trat er von diesem Amt zurück und übernahmdie Leitung des „Rauhen Hauses" wieder, legte aber im Jahre 1873 auch dieses Amtwegen Kränklichkeit nieder und starb am 7. April 1881 in Hamburg, er, der Schöpfergenialer Gedanken,' an Gehirnerweichung.
Ueber die Aufnahme-Bedingungen für die Ausbildung von Brüdern giebt fol-gende Ordnung der Brüderschaft der Heil- und Pflegeanstalt für Epileptische inKarlshof Aufschluss:
„1. Aufnahmefähig sind evangelische Jünglinge im Alter von 19—30 Jahren vonbürgerlicher Unbescholtonheit und ernster christlicher Gesinnung, die sich durch dieLiebe Christi gedrungen fühlen, sich dem Dienste Christi berufsmässig zu widmen,wenn sie a) die für solchen Dienst.nöthige körperliche und geistige Befähigung haben;
b) durch keinerlei Verpflichtung gehindert sind, sich dem Berufe völlig hinzugeben;
c) im Stande sind, sich in einem ordentlichen Berufe ihren Unterhalt selbst zu ver-dienen; d) mindestens die Kenntnisse einer guten Volksschule besitzen.
2. Der schriftlichen Meldung ist beizulegen: a) ein selbstverfasster und eigen-händig geschriebener Lebenslauf; b) Geburts- und Heimathsschein; c) ein versiegeltesAttest des Seelsorgers über Befähigung, Charakter, Wandel und Gesinnung; d) einZeugniss der Eltern oder des Vormundes, dass die Meldung nicht' wider ihren