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1 (1899)
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Geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege.

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verwalteten. Die ersten christlichen Kaiser wandten ihnen die einge-zogenen Güter der heidnischen Tempel zum Thcil zu.

So Gratianus, der im Jahre 382 das Vermögen der Vestalirinen einzog. Dieerste allgemeine Säoularisation erfolgte unter Arcadius und Honorius im Jahre 407.Dann unter Honorius und Theodosius IL im Jahre 415. Justinian verlieh den Wohl-thätigkeitsanstalten das Recht, Vermächtnisse annehmen zu können. Das Konzil vonAvranches (816) bestimmte dann für die Erhaltung der wohlthätigen Anstalten beiden Klöstern und geistlichen .Stiften den Zehnten des Einkommens aus den zuge-hörigen Ortschaften und einen Theil des Ertrages der geistlichen Güter selbst, jenach deren Vermögen, und endlich den zehnten Theil der frommen Spenden. DasKonzil in Aachen (876) erweiterte diese Bestimmungen, die in Vergessenheit ge-ratlien waren.

Die Verwaltung des Vermögens der Wohlthätigkeitsanstalten lagmeist in den Händen der Kirche, und wo dies nicht der Fall war,suchte der Klerus die Verwaltung an sich zu reissen, um sie für seineMacht zu verwerthen. Die auf diese Weise entstehenden Uebelstündewurden auf einzelnen Synoden und Konzilen schwer gerügt, so inxVvranches und in Meaux (845), wo gegen einzelne hochgestellte Geist-liche Klagen laut wurden, dass sie die Einkünfte der Stiftungen ihremeigentlichen Zwecke entfremdeten und zu Pfründeneinnahmen benutzten.

Die staatliche Aufsicht, die Karl der Grosse jenen Anstalten zu Theil werdenliess, hatte nur kurzen Bestand. Schon das Konzil in Padua (850) setzte wieder fest,dass die oberste Aufsicht der Hospitäler den Bischöfen obliegen solle und zwar nichtnur der Anstalten, die bereits von ihren Begründern einer solchen Aufsicht unterstelltworden waren, sondern auch derjenigen, die nach ihrerStiftungsurkundevonLaienodergeistlichen Körperschaften verwaltet wurden. Die Klagen über die durch die geist-lichen Obern herbeigeführten Uebelstünde wiederholten sich später besonders starkauf dem Konzil von Arles (1240), von Ravenna und Vienne (1311) und zwar derart,dass Clemens V. die Verwaltung vieler Anstalten den Laien übertrug.

Im Laufe der Jahrhunderte hatte sich aber auch der Wohlthätigkeits-sinn unter den Mitgliedern der Stiftungsgenossenschaften selbst erheblichabgestumpft und einer selbstsüchtigen Genüsssucht Platz gemacht, so dasssie die Einnahmen der Anstalten für sich verwertheten. In Folge dessenwurden im Laufe der Zeit viele Anstalten mit den ganz verweltlichten unddem Stiftungszweck entfremdeten Brüderschaften wieder aufgehoben undihre Güter vom Staate oder von der Kirche eingezogen.

Schon in frühester Zeit stand die Krankenpflege in der Gunsthochgestellter Personen, die auch selbst in den Anstalten thätig warenund durch ihr Beispiel Gleichgesinnte zur Nachfolge veranlassten.

Die Gemahlin Theodorichs des Grossen (454526) Placidia Augusta pflegteFremdlinge und Kranke. Römerinnen aus den edelsten Geschlechtern, wie die Fabiola,Galla u. A. widmeten sich der Pflege Kranker und Gebrechlicher bisweilen um ihreeigenen Sünden und Laster zu büssen, ebenso Byzantinerinnen aus den vornehmstenFamilien z.B. Eudoxia,Paula,Theodora. DerheiligeAntoniusempfahlseinemBruderdieFliege der Kranken als Heilmittel gegen die Schwermuth. In späterer Zeit waren esebenfalls wieder Fürstinnen, die in der Ausübung der Krankenpflege ein leuchtendes

Handbuch d er Hxankenversorgung u. Krankenpflege. I. Bd. 2