Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
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VI
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VI Vorwort. .

mittein aller Art, welche sie für die Erreichung ihrer Ziele verwendenkonnte. Die Fortschritte der Technik museten dienstbar gemacht werden,um dem Kranken ein höheres Maass von Behaglichkeit darzubieten;durch Schaffung eines gut ausgebildeten Wartepersonals, gut vorgebildeterAerzte, durch weitgehende Förderung des Krankenpflegeunterrichts musstcdie personelle Fürsorge für den Kranken auf eine möglichst hoheStufe gebracht werden. Bei der ausserordentlichen Entwicklung, desöffentlichen Verkehrs im Zeitalter des Dampfes und der Elektricitätmusste ferner dafür Sorge getragen werden, insbesondere auch dem Ver-unglückten schnelle und zweckmässige Hilfe zu gewähren und der Ueber-führung des Erkrankten oder Verwundeten aus dem Getriebe des Verkehrsan den Heilungsort besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, da gerade in derGegenwart, wo der Staat als solcher durch die socialpolitische Gesetz-gebung für die Wiederherstellung hilfsbedürftiger Kranker eintritt, esbesonders wichtig erscheint, dem Kranken nicht nur das Leben zu fristenund zu erhalten, sondern ihn wieder in den Zustand möglichst voll-kommener Erwerbsfähigkeit zu versetzen.

Es ist daher leicht verständlich, dass man in der letzten Zeit mitbesonderem Eifer den Ausbau der Krankenfürsorge für diejenigen Be-völkerungskreise ins Auge fasste, welche durch die Eigenart der beruf-lichen Bethätigung besonderen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sindund daher in erhöhtem Maasse Erkrankungen aufweisen; es handeltsich dabei in erster Linie um alle Individuen, welche in industriellenund gewerblichen Betrieben arbeiten und bei der heutzutage sosehr verbreiteten Anwendung maschineller Einrichtungen leicht in Gefahrkommen, sich Betriebserkrankungen zuzuziehen.

Eine fernere Klasse der Bevölkerung, welche durch die Besonder-heit ihrer Lebensverhältnisse ausgezeichnet ist, bilden die Angehörigendes Soldatenstandes. In Deutschland sind dank dem unermüdlichenEifer der Militärverwaltung Einrichtungen für die Krankenfürsorge beimHeere geschaffen worden, welche vielen anderen Ländern zum Musterdienen. Schon das dauernde Zusammenleben Vieler unter gleichartigenVerhältnissen, welche dennoch von denen der übrigen Bevölkerung nachmancher Richtung hin abweichen, erfordert ja besondere Maassnahmender Krankenversorgung, deren Notwendigkeit in noch höherem Gradesich für den Fall eines Krieges ergiebt. Da bei den unberechenbarenConsequenzen der modernen Kriegstechnik die staatliche Kriegskranken-pflege kaum je den an sie herantretenden Anforderungen wird genügenkönnen, besteht in fast allen civüisirten Staaten der Welt neben derstaatlichen die freiwillige Hilfe, welche unter dem Banner des RothenKreuzes durch die Genfer Convention in bestimmter, für die einzelnenStaaten bindender Form festgesetzt ist. Besonders in Deutschland hat