DREIER 54
aufgefaßte und zur Darstellung gebrachte Figur der Markgraf in wirktim höchsten Grade anstößig. Die tierisch sinnliche Neigung diesesjungen geschmeidigen Weibes mit brennenden Augen und dürsten-den Lippen' zu dem jungen .Ammenkönig' muß auf das Wider-wärtigste berühren. Geradezu verletzend ist die Art und Weise, wiesich die Markgräfin mit ihm unterhält, wie sie sich bei dem Gesprächmit ihm sinnlich aufregt, indem sie ihm mit beiden Händen in seinenKrauskopf fährt, wie sie sich endlich, nachdem sie ihm .Gute Nacht'gewünscht, mit den Worten: ,Ich will schlafen gehen. Und träumen.Und mir was wünschen' aufs Ruhebett wirft und dabei .schnurrtund sich windet wie ein Kätzchen'. Aber auch die Gespräche desMarkgrafen mit seinem Arzt bezw. seiner Gemahlin über den .Mor-genrötetrank', dessen der Markgraf sich bedienen will, um seine ge-sunkenen Kräfte auf geschlechtlichem Gebiete wieder zu heben, wer-den in höchst peinlicher Weise breitgetreten. Sie wirken als nochwiderwärtigere Zoten, wie die auch von der Presse hart angegriffenenAusführungen in dem Einakter: .Volksaufklärung' desselben Ver-fassers. Hierzu kommt der höchst widerwärtige und anstößige Schluß.Der markgräfliche Hahnrei, durch die Geburt des nach seiner An-sicht von ihm stammenden Sohnes der Markgräfin mit der freienLiebe in dem Ammendorfe versöhnt, tanzt unter .allgemeinem Jubel'mit den Dorfweibern, während der Ammenkönig Hans, der wahreVater des Thronerben, sich mit einem: Juhu! auf die Schenkelklopft.' — Neben den bezeichneten sittenpolizeilichen Versagungs-gründen liegen in der Art und Weise, wie im dritten Aufzuge dieFigur der Markgräfin und wie in der Schlußscene des Stücks dieFigur des Markgrafen vorgeführt und behandelt wird, auch Bedenkenordnungspolizeilicher Art, welche hervorgehoben zu werden ver-dienen, wenn sie auch nach meiner Auffassung erst in zweiter Liniein Betracht kommen." Der Polizeipräsident beantragte daher die Zu-rückweisung der Beschwerde und hatte damit Erfolg: am 30. Junibestätigte Oberpräsident v. Bethmann-Hollweg das Verbot. Nach-dem „die von mir gegebene Anregung, durch Vornahme von Ände-rungen die vorhandenen Anstände zu beseitigen, zu meinem Bedau-ern" vom Deutschen Theater als unausführbar erklärt worden sei,heißt es in dem Erlaß, müsse die Beschwerde als unbegründet erachtetwerden. Zwar sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung vonder Aufführung des Werkes nicht zu befürchten, wohl aber eine Ge-fährdung der öffentlichen Sittlichkeit. „Es mag dahin gestelltbleiben," erklärte Bethmann-Hollweg, „ob und welche bestimmtenTendenzen der Dichter bei seinem Werk verfolgt hat oder ob es ihmlediglich darauf angekommen ist, eine Schilderung der Zustände zugeben, wie sie angeblich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundertsvielfach in kleineren Staaten und an ihren Höfen geherrscht haben.