Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
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551
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596—597. 1591 551

amicitia, qua semel me heros ille dignatus est, mutuis officiis cultaiDter nos perpetua maneat. Exercitum vestrum quo magis lustrareante cupio quam longius a nobis discedat, hoc magis doleo temporahaec et negocia quaedam omnem mihi huius rei facultatem eripere.Ab illo tarnen cura et sollicitudo mea aberit nusquam eritque mihiexpectatissimus nuncius, qui ipsum salvum et incolumem ad locumdestinatum pervenisse significabit. Quod ut regis regnique Galliaetotiusque adeo reipublicae christianae emolumento maximo quamprimumfiat, opto." DerUeberbringer bringt zugleich das versprochenePferd für T.....,Vale, vir illustris et fortissime."

Dr. 9306. Conc. (Zündelin.)

597. Schomberg an Landgraf Wilhelm. 23. Juli

Frankfurt

Schickt ein gestern durch Baradat gebrachtes kgl. Sehr. Ziehtzu Anhalt mit Turenne, da der K. diesem nochmals befohlen „beiI. F. Gn. mit vleiss und embsig anzuhalten, damit ich von meinembefeleh nicht abgestossen wurde"; ist nichts zu erreichen, so ziehter mit seinen 600 Pf. nach Strassburg und Basel, um den Marschallvon Retz mit etlichen italienischen Pf. aufzunehmen, 1 dann zumK., der ihn mit Verlangen erwartet. Falls er zu Langres vond'Aumont vernimmt, dass man gegen das päpstliche Kriegsvolketwas vornehmen kann, soll er sich zu d'Aumont schlagen. Bittetdies dem Kf. höchst vertraulich mitzuteilen. Das kgl. Edikt vom6. huius st. novo zur Aufhebung des früheren Edikts von Epernay."„Das ich auch solche Cassation des edicts durch Schriften vor etlichenneonaten hab helfen treiben, wird mir sonder zweifei der von Turenneselbst zeugnus geben. Daraus zu spuren, was vor einen grossenfeind die Hugenotten an mir haben und wie untreulich ich es mitmeinem herren dem. konige und seinen land und leuten meine."Wird der Papst „sein nichtswürdiges fulminiren" auf das von denkatholischen Herrn auf Seiten des K. beabsichtigte Ersuchen nicht

1 L. W., der das Sehr, am 3. Aug. an den Kf. von Sachsenschickte, bemerkt hiezu, entweder müsse Ketz, der sich bisher neutralgehalten habe, der Ansicht geworden sein, die Sache Heinrichs IV.stehe besser als die des vielleicht nicht mehr lange lebenden K. vonSpanien, oder es sei „ein italienisch possgen".

2 Vgl. über dieses Edikt, das ein Edikt Heinrichs III. vom Juli 1585(den sog. Traktat von Nemours, vgl. II. 342) aufhob und die zu Gunstender Ret'ormirten ergangenen Edikte vorläufig wieder in Kraft setzte,Thuanus CI. 15 f. (Bd. V, S. 67 ff.); Lettres miss. III, 418 ff;Mem. de Mornay II, 66 ff.; 96; 100; 102; 111 ff; 168; L'EpinoisS. 496. — L. W. Antwort an Seh., Kassel 2. August, sagt hierüber:er hätte gewünscht, dies wäre nebst voller Freistellung der Keligion„ohn allen respect" gleich zu Anfang der kgl. Kegierung erfolgt;die freie Predigt des Evangeliums würde noch viel mehr Leute zurErkenntniss der Abgötterei des Papsttums und auf die Seite desKönigs gebracht haben, auch solche, die man jetzt für unbekehrbarhalte, wogegen jetzt der K. „mit zweierlei und also ungleichen ochsenpflügen müssen". — De Fresnes meldet die Aufhebung der Ediktedem L. Wilhelm erst am 13. August (pr. 26. Aug.)