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3 (1903) 1587 - 1592
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267
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285. 1590 267

285. Erklärung des Pfalzgraf en Friedrich üb er diel3.JanuarKuratel Johann Casimirs. ^er^"

Die unterzeichneten Notarien erklären, dass sie Dinstag den13. Jan. 1590 auf Erfordern des Pf. Friedrich auf dem Schloss zuHeidelberg in des jungen Herrn Gemach erschienen sind, wo ihnenBernhard von Hofeil eröffnete, sie würden die Ursache ihrer Erfor-derung von dem Pf. selbst vernehmen, der ihnen dann mündlichauftrug, über den hier zu verlesenden Brief für ihn eine oder mehrereUrkk. zur Insinuirung an seinen Vater und Vormund J. C. zuverfertigen. Verlesen wurde folgender Brief: Pf. Friedrich erklärtwegen der Irrungen über seine Vormundschaft zwischen J. C. undseinen Vettern Georg Friedrich von Brandenburg, Ludwig von Würtem-berg und Ludwig von Hessen, die er in seinen kindlichen Jahrenwenig achten, jetzt aber,demnach wir die sechzehen jar unsersalters bald erreichen, leichtlicb verstehen können", dass er denMitvormündern für die Absicht der Uebernahme der Tutel dankbarsei, aber gewünscht hätte, dass sie auf die wiederholten BerichteJ. C. abgestanden wären; nachdem er jetzt die väterliche Anordnungstudirt hat, aus den Jahren der Tutel in die der Kuratel getretenist 1 und gespürt hat, wie väterlich und treuherzig sein Vater esmit ihm und seinen Landen und Leuten meint, erklärt er ausdrück-lich, dass er neben seinem Vater keinen andern Kurator duldennoch leiden könne noch wolle, sondern sich der Goldenen Bullegemäss mit I. Gn. Kuratel begnügen lasse; das Testament seinesVaters Ludwig berührt nur ihn als den Universalerben und nichtdie Mitvormünder. Eigh. unterschrieben.Geschehen den dreizehen-den tag januarii im jar . . tausent fünfhundert neunzig." Zeugen :Graf Alwig zu Tübingen, der Haushofmeister Christ, von Schlammers-dorff, der Rektor der Universität Mag. Simon Stenius, die D. D.der Rechte und Professoren Casp. Agricola und Henr. Creffting,die Altbürgermeister zu Heidelberg J. Fr. Nofelss und J. Behmer.Beglaubigt durch die Notare M. Heinrich Sigmund von der Neu-stadt und M. Laur. Herder, Syndikus der Universität.

Me. ZV. 4. No. 3074. Or.

Genf, Heidelberg 22. März 1590, antwortet auf ihr durch Durant über-brachtes Sehr., er wolle einigen Freunden und Verwandten ihre Notvorstellen (Genf, Portef. hist. 2159, Or.). Am 1. Mai 1590 dankenSyndiques und Rat zu Genf für zwei Sehr. J. C. vom 22. April sowiefür das erwartete Getreide, verweisen wegen ihrer kriegerischen Erfolgeauf einen Hauptmann, der sich auf J. C. Befehl zu diesem zurück be-gibt, und bitten ihnen besagten Hauptmann noch weiter zu überlassen(Mb. 96/3», Or. pr. 12. Mai).

1 Vgl. über die zeitliche Begrenzung der Tutel und den Eintrittin die Kuratel nach römischem Recht Inst. I, 22; 23. Dohna erzähltin seiner Selbstbiogr. gelegentlich der Abreise J. C. nach Kassel:25.martii zogen wir von Heidelberg hinweg, und must ich dem jetzigenchurf. M. Gn. H. anstatt meines Gn. H. [J. C.] die wehre überantwortenund praesentiren und er zog mit naher Cassel".