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3 (1903) 1587 - 1592
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230
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zu schaffen hette", dem wie er hört dazu geneigten Landgrafen vonHessen und vielleicht auch Würtemherg übertragen. Dies nur ver-trauliche Meldung für K. undin grosster" geheim zu halten. 1

Ma. 399)46 f. 130. Oonc.

f 1 ' 251. Johann Casimir an Landgraf Wilhelm.

Oktober

Will, da er der Stadt Genf vorgeschossen und zur Bezahlung derMetzer Garnison beigetragen hat, mit Erlegung seines Anteils biszur zweiten grösserenlevee" warten. Pf. Johann erklärte sichauf 10 000 fl., Philipp Ludwig und M. Ernst Friedrich wollen ohneM. Georg Friedrich und Würtemberg nichts tun; W. könnte sie alleinoder mit Magdeburg ermahnen. 2

Ma. 545|6 f. 297. Conc.

1 Das Urteil des R. K. G. in der Revisionssache war am 27. Augustzu Ungunsten J. C. gefällt worden (Häberlin XV, 188 f.). NebenLudwig von Hessen war aucb sein Bruder Georg damals über eineGeleitssache mit J. C. in Streit geraten und schrieb am 14. Nov. an L.Wilhelm:wir vermuten uns aber anders nicht dan das S. L. ihremgebrauch nach mit dem köpf hindurch und also die sach mit gewältdurchznbringen werden understehen wollen" (Darmstadt, Rel. Sachen,Conc). Der Nuntius Visconti berichtet aus Prag am 30. Sept./lO. Ok-tober, J. O. rüste stark für Navarra,ma si crede [che] egli non andar-ebbe in persona, per dubio che ha, che il langravio di Ilassia et ducadi Vitemberg contutori del giovane elettore non li levino il governo dell'elettorato passando mala intelligenza tra di loro per la setta calvinistica,in che fa educare l'elettore"; Führer des Heers soll der alte Pf. Richardwerden (Rom, Germania 112 S. 550, Or.).

3 L.W. antwortete am 21. Okt. äusserst entrüstet; auch die, die dasBeste dabei tun sollten, wollten von ihrem jetzigen Erbieten das vor

2 Jahren Erlegte abgezogen haben; selbst J. C. wolle sich offenbarherausziehen; hätte er sichdes backenstreichs verschen" so hätte erandern den Anfang überlassen, statt jetzt dembewussten Ort" (Sachsen)gegenüber mit seinem Eifer sich in eine peinlche Lage versetzt zu sehen(ebd. f. 338, Or.). Er hatte schon am 16. Okt. Heugel zu geheimerAudienz bei J. C. beglaubigt. Am 25. Okt. klagt er gegen Pf. Johann,die Sache sehe nach einer Wiederholung des tragicus exitus vor 2 Jahrenaus (Marb. Conc). Am 22. Okt. traf Sancy zu Heidelberg ein (Bernhardvon Hövel an Neuburg, 30. Okt.); die Fürstendrinnen Lands" hattennach einem Verzeichniss Ma. 545/6 f. 316 wirklich vorgestreckt: Sachsen600000 fl., Brandenburg 18000, L. Wilhelm 40000, Braunschweig 16000,Magdeburg 18000, zusammen 152000. Bei den süddeutschen Fürstenergaben sich dagegen trotz aller gegenseitigen Mahnungen immer wiederSchwierigkeiten, zumal auch in der Aufbringung der nötigen Gelder.Würtemberg bewilligte schliesslich 18000 fl. (Sancy an J. C. Stuttgart29.0kt., Ma. Or.), unter Berufung auf Brandenburg. Pf. Johann wollte bei J.C.entleihen, um zahlen zu können, J. C. bei der Stadt Strassburg undausserdem bei Sancy alle möglichen Zusicherungen der bewaffnetenUnterstützung gegen einen etwaigen Ueberfall der Pfalz und wegen derfranzösischen Rückstände erreichen (Instr. für Dohna 27. Okt. Ma.).Auch Pf. Johann schloss am 18. Nov. zu Bergzabern mit Sancy einenVertrag wegen Versicherung nicht nur des neuen Darlehens, sondernauch der Schulden der Krone Frankreich an seinen Vater Pf. Wolfgang.Am 22. Nov. stellte Sancy für den König, dessen Obligation binnen

3 Monaten zu liefern sei, einen Schuldbrief über 30000 fl. auf 3 Jahreaus 5 die kgl. Obligation sollte auch die ausständigen alten Schulden,