— 142
gezeichnet ist, und beweist nicht die Arbeit desselben Malers, sondernnur, dass der Kopist ebenso flüchtig wie der Ausbesserer nachlässigwar (s. o. S. 78). Sonst sind alle derartigen Verzeichnungen desKleinbasier Gemäldes in Gross-Basel verbessert; freilich nicht immermit dem gewünschten Erfolg, da der Grossbasler Maler in der Regelden Hauptfehler übersah und nur seine üblen Folgen zu beseitigensich bemühte. Solche Fälle sind aber gerade besonders geeignet,die Beziehungen beider Gemälde und beider Maler zu einander auf-zudecken und den Wert einer genauen Ver<deichun< r der Bilder zulehren. Als Beispiel wähle ich die Scene des Herzogs, deren Ver-zeichnungen und Korrekturen in Klein- und Gross-Basel bereitserläutert wurden (S. 81 f., s. Fig. 75, 76).
Dass der Tote des Herzogs in Klein-Basel ursprünglich so gemaltwar, wie er uns bei Büchel erscheint, ist einfach ausgeschlossen,obwohl es Burckiiakdt annehmen muss, da er alle Verzeichnungender Flüchtigkeit des ersten Malers zuschreibt (No. 4, S. 49). EinMaler, wie der Schöpfer der Jungfrau und des Waldbruders inKlingenthal, mag unter Umständen eine Hand falsch zeichnen oderähnliche Fehler begehen: aber an einer Figur beide Hände undbeide Füsse miteinander verwechseln, das Gesicht in den Rückenversetzen, die das Gewand haltende Hand ebenfalls an den Rücken,statt an die Brust legen u. s. w. — das kann ein solcher Malerauch mit dem Aufgebot aller denkbaren Flüchtigkeit nicht. Daskonnte nicht einmal einer von den hinlänglich gekennzeichneten Aus-besserern durch ebenso viele unmittelbar verübte Fehler zustandebringen, sondern nur mittelbar durch einen einzigen Kapitalfehler,dessen Konsequenzen er unbeachtet Hess, nämlich durch die Ver-wandlung der ursprünglichen Bauchseite in einen Rücken, währenddie übrigen Teile in ihrem ursprünglichen Zustande erhalten blieben.Man hat sich daher nur jenen Fehler beseitigt zu denken, um dieganze Figur so vor sich zu sehen, wie sie zuerst gemalt wurde.
In Gross-Basel ist derselbe Tote im ganzen unverkennbar wieder-holt, und zw T ar, nach Merian und Büchel zu schliessen, wenigstensseit 1568 (Klauber); nur sind die beiden Füsse und die rechteHand der Rückenansicht angepasst, und selbst der Kopf wurde zudemselben Zweck so gedreht, dass er in Profilstellung auf derSchulter ruht. Die andere Hand und das Gewand sind wesentlichebenso uebildet wie in Klein-Basel. Der Grossbasler Tote erscheint