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Die Entstehung des deutschen Reichskrieges gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund
Entstehung
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Ketteier 302 ) als Wortführer der Rheinländer und der "Westfalen einedoppelte Abrede getroffen. Wegen Brilons wurde ausgemacht, dass dieStadt dem Landgrafen die Seinigen, die sie ohne Fehde niedergeworfen,gefangen genommen und zum Teil geschätzt habe, alle unverzüglich anLeib und Gut los und ledig geben, dann zu Marburg am 22. Junidurch 24 Vertreter 303 ) um Gnade bitten und endlich 4000 Gulden Bussezahlen solle. Heinrich werde unter diesen Bedingungeu die erbeteneGnade gewähren. Weiter wurde aber nun zu gleicher Zeit verabredet:Ritterschaft, Städte und Landschaft zu Westfalen sollen bei LandgrafHermann und dem Kapitel bleiben nach Laut der Landeseinung vomJahre 1463; Hermann und Kapitel sollen alsbald ihre Freunde senden,um Städte und Landschaft einzunehmen; diese sollen die Freunde ein-lassen und ihnen Gehorsam schwören; die Sendung soll geschehen, eheLandgraf Heinrich mit der Heereskraft auszieht, am 17. Juni sollen dieGeschickten bereit sein 30(t ). Dem zweiten Teil dieser Abmachungenentsprechend sind dann der Domherr Johann von Sombreff, der Priester-Kanonich Israel Loirwert, der Graf Eberhard von Wittgenstein, derRitter Gerlach von Breitbach und je zwei Ratsfreunde der Städte Bonnund Neus 305 ) als Bevollmächtigte des Domkapitels und der rheinischenLandschaft in Westfalen erschienen. Auf ihre Klage, dass ErzbischofRuprecht die von ihm gelobten Landesverträge mit Kapitel und beidenLandschaften andauernd gröblich überfahre, haben sie am 24, Juni 1474von den dortigen Ständen das Gelöbnis empfangen, fortan dem Dom-kapitel nach Laut ihrer Landeseinung gehorsam sein zu wollen 306 ).Zugleich ist man dem Landgrafen noch weiter entgegengekommen. Umder Bedrängnis zu widerstehen, die ihnen von Erzbischof Ruprecht undden Seinigen gegen den Vertrag vom 12. Januar des Jahres begegne undnoch bevorstehe, übertrugen Landgraf Hermann, Domkapitel und Ständedes Erzstifts Köln dem durch Kaiser Friedrich ihnen gesetzten BeschirmerHeinrich von Hessen für geleistete und künftige Hülfe das Einlösungs-

302 ) 'Kesseler'; vgl. oben S. 35 Anm. 154.

303) 12 vom Rat, 12 von der Gemeinde und den Genannten.

3M ) 'Dieser Abrede sind 2 ausgeschnittene Zettel gemacht und jeglicherPartei, einer gegeben'. Der obere Zettel im Marb. Staatsarch., Bez. z. Köln.

305 ) Von Bonn Gerhard Rode (Bürgermeister) und Heinrich zum Wolf,von Neuss Johann Vell von Wevelkoven (Bürgermeister) und Dietrich vonDonghvarden.

30e ) Urkunde der Gesandten, gedr. Seibertz, Urkb. von Westfalen IIIS. 144 Nr. 977.