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Domkapitel die Amtleute und Untersassen des rheinischen Stiftslandeszu einer Versammlung nach Köln, schon in den ersten Märztagen findenwir dort Vertreter der stiftischen Stände hei einander.
Aber in eben diesen Tagen erschienen dort beim Domkapitel zwei
A(- Sendboten des Herzogs Philipp von Burgund, Graf Johann von Nassau-Breda und Meister Anton Haverer, Propst zu Utrecht und Mons. Auchder Stadt trugen sie mit vielen schönen und süssen Worten von Freund-schaft und Gunst ihres Herrn ihr Anliegen vor. Danach empfahl dergute Herzog Philipp für den erledigten Stuhl seine beiden Schwester-söhne, Grafen von Bourbon, die Bischöfe Karl von Lyon und Ludwigvon Lüttich. Über den Plan sei schon vielfach verhandelt worden, deralte Erzbischof wie auch der Papst seien dafür gewesen. Die Brüderseien zwar Walen, aber ihre Mutter (Agnes) stamme aus dem deutschenHause Bayern: deren und Philipps Mutter (Margarethe) war nämlicheine Tochter Albrechts von Bayern - Straubing, Grafen von Holland.Nicht nur Holland und Seeland, auch Brabant und Luxemburg erklärtePhilipp von dem Hause Bayern geerbt zu haben. Übrigens könne Ludwigausser lateinisch und wälsch auch deutsch. Und schliesslich: bei derKirche Christi solle doch kein Ansehen der Person sein. Die beidenBischöfe hätten in ihren Stiftern jährlich 16000 Gulden Einkommen,damit könnten sie ihren Staat halten; aus den Kölner Stiftsrenten könneman dann die versetzten Güter einlösen und der Kirche aus ihren Ge-brechen helfen. Es sei nicht zu besorgen, dass die Walen in allenÄmtern regieren sollten, das sei Herzog Philipps Gewohnheit nicht: inBrabant, im Bistum Utrecht (wo Philipps natürlicher Sohn David sass)sei das Regiment Landeskindern befohlen; Stift und Stadt werde gleichgehalten werden mit den Unterthanen des Herzogs.
Die Stadt lehnte die erbetene Verwendung beim Kapitel ab. Siehabe als eine der vier freien Reichsstädte keine Gemeinschaft mit demStift und bekenne keinen anderen Obersten als den Kaiser. Und wasdas Kapitel selbst betraf, so konnte dieses unmöglich des Sinnes sein,
jl, auf die grossburgundischen Pläne Philipps einzugehen. Aber wennder Herzog drohen Hess mit dem Recht des Papstes, auch eine regel-recht vollzogene Wahl umzustossen, falls gewichtige Gründe gegen siesprächen — was sei nun mehr Grund, als die Armut und Bedrückungdieser Kirche, der der Papst zu helfen schuldig sei —, so lag darinfür das Kapitel eine verstärkte Mahnung, aus sich selbst Ordnung zuschaffen und Eintracht zu halten. Man musste vermeiden, was Philippin Aussicht stellte: dass der Papst durch Einsetzung eines der Bourbons