812seyn müße. (h) Es ist also ohne Widerrede,daß, wenn anders der oft belobte Geleniusund die angezogene Urkunde hierin Glaubenverdienen, der Rheinstrom und zwar derganze Strom bis ins 14te Jahrhundert un-sere Mauren bewässert und die Stadt inden Stand gesetzt habe, mit den benachbar-ten Städten einen ordentlichen Handel zutreiben. Indeß verlor er sich seit dieser Zeitnach und nach so, daß die Stadt nichtmehr im Stande war, mit so vielem Vor-theil und mit so vieler Bequemlichkeit ihrenHandel fortzusetzen. Es mußte also die Kom-munikation mit den benachbarten Völker-schaften wieder eröfnet werden, welche durchdie Abweichung des ganzen Stromes ver-loren gegangen ware. Kein schicklicheres Mit-tel dazu war, als aus dem Rheinstrome,welcher sich zu sehr von unseren Mauren weg-begeben hatte, einen Kanal auf die Stadtzu leiten, mittels dessen schwer beladeneSchiffe der Stadt beykommen konnten. Sorichtig(h) Henricus 2dus Archiep. Col. a Caesare im-petravit telonium Novesiense anno 1310.—Notandum, quod anno praefato Rhenus ad-huc proxime praeter fluxerit, qui, cum pro-gressu temporis recesserit, ut supra, ab urbe,telonium Novesiense translatum est Zonti-nam-Zonr-
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Beyträge [Beiträge] zur Neußer Kronik, welche aus ächten Urkunden und bewehrten Schriftstellern gesammelt hat Conrad Aldendorff
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81
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