101ziehen thun. Da nun andere alsolche Beschwernüsse geschehen,seind die 3 Plätz still liegen geblieben und hat Keiner mehrkaufen wollen.Zum Zweiten hatten Ihre Churf. Durchl. im obigen Be-fehl de Anno 1663 gnädigst anbefohlen, daß mein Pilgerwirz-haus gegen der Capellen Thür stehen solle. Von diesem Ortehat mich der Gerichtsschreiber im Nahmen des Amtmannessambt der Scheffen (weil sie von der armen Wittiben Geldbekommen) abgetrieben und in tiefe Wasserkuhlen verwiesen,welche so viel gekost zu füllen, als werth ist, wie der Augen-schein mit sich bringt; — sagten auch, wenn ich den Ort nithaben wöllt, daß ich dann sobald keinen anderen bekommenwürde, wie es sich mit dem Ort zum Garten bis Dato (ad9 Jahre lang) ausweist. — Bin also gegen Ihre Churfürstl.Durchl. Befehl denselben anzunehmen gezwungen worden. Aufdiese Weis ist mir allhie von „den Unterbeamten das Rechtadministrirt.Darnach ließ der Amtmann selber ein Wirthshaus an derKapelle bauen. Da das nun fertig war, hat die Witfrau, soitzt wieder verheirathet, Krämerei angefangen, auch Brandweinund Bier verzapft, warzu sich allerlei lichtes Gesindel undGuitzen geschlagen, die so in als außer dem Hause oftmalsunter der Messen ein starkes Geschrei gemacht, das vor denAltar geschollen und der Priester allda verstört worden; wieich dann zu Bonn mehrmals geklagt und Anno 1667 einenguten Befehl erlangt habe, aber weylen ich damit zum Amt-manne verwiesen wurde, der hierin keine Audienz gab, hatkeine Besserung erfolgen wollen, dan er keinen anderen Be-scheid gab, als daß ich und auch andere das allhie so leidenmüßten. (Proh dolor! [O wie schmerzlich!] wann eine Obrig-keit also gesinnet und anders nit verstehen will!)Wiewol da ich hierin keines Menschen Hülf haben können,auch Ihrer Durchl. Befehle nit gelten müßten, sintemal meinHerr Amtmann in Allem mir zuwider geschienen, da hat gleichwol der gütige Gott ein Anderes geschafft, nämblich daß dieLeuht im Hauß, als zwei Geschwister und zwei Männer, der-
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten