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Die Kapelle 'Klein-Jerusalem' bei Neersen
Entstehung
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60.5. sollen alle in der Kloster=Fundation verliehenenPrivilegien, Gerechtigkeiten und Freiheiten, besondersaber die kraft der Fundation dem Kloster zukommendeFreiheit des Molters für immer dem Kloster zuge-standen werden, ohne jede Ausnahme.6. solle gegenwärtiger Vertrag beiderseitig gehöriggenehmigt und ratificirt werden.7. dagegen verzichte dann das Kloster zu Neersenauf die Kapitalforderung von 7000 Rthlrn. (welcheauf dem Rittersitze Broichhausen haften) sowie aufdie rückständigen Zinsen.Dieser zwischen Hofkammer=Rath Mastiaux inNeersen und Pater Athanasius Obladen im KlosterNeersen 1768 aufgesetzte Vertrag wurde im Jahre1772 von Seiten des Erzbischofes und auch derKloster=Oberen genehmigt und ratificirt. — Es wurdenoch hinzugesetzt, daß das Kloster an der Kapellekeine Wirthshäuser oder Herbergen anlegen noch dul-den dürfe.Das im vorstehenden Vertrage genannte Kapitalvon 7000 Rthlrn. hatte das Kloster an den vorma-ligen Besitzer des Schlosses Neersen, Grafen von Vir-mond zu fordern, welchem der Rittersitz Broichhausengehörte. Da nach dem Aussterben der männlichenErben der Familie Virmond die Besitzung derselbenals stiftkölnisches Lehen an den Churfürsten und Lan-desherrn überging, so schuldete dieser jetzt als Besitzerder Herrlichkeit Neersen dem Kloster die genannteSumme. Der obengenannte Hofkammer=Rath Ma-stiaux war churfürstlicher Verwalter der HerrlichkeitNeerſen.Die sogenannte Herrlichkeit Neersen umfaßte dasSchloß und Dorf Neersen, Clörath, Dunk, Broich,Anrath und einige andere Orte, welche alle dem Frei-herrn von Neersen untergeben und abgabenpflichtigwaren. Schon im 13. Jahrhundert werden die Her-