22—bauen. Durch churfürstlichen Befehl vom 28. August1673 wurde auch erklärt, das nicht bloß das Kapellen-Grundstück, sondern auch die übrigen dazu erworbenenGrundstücke und Aecker, nach früherer Bestimmun-des Churfürsten, von aller Steuer und Contributionfrei ſein ſollen.Tod Vinhoven's und sein Testament.Hatte Vinhoven bei der Erbauung der Kapelle undder zugehörigen Gebäude auch hie oder da einigeGegner, wie aus den mitgetheilten und noch einigenanderen Klageschriften hervorgeht, so wußte er dochſolche ungerechte Anfeindungen mittelſt ſeines Ein-flusses im Bewußtsein seines guten Rechtes abzuweh-ren, und andrerseits hatte er die freudige Genug-thuung zu sehen, wie sein Werk von allen Wohlge-sinnten anerkannt und gelobt wurde, und wie seinZweck bei Gründung der Kapelle über Erwartenschnell erreicht wurde. Er war selber Zeuge dergroßen Andacht der Leute in der Kapelle, der vielenimmer zunehmenden Pilgerzüge zu derselben; und sokonnte er gewiß mit Zufriedenheit in seinem Alterauf sein Werk zurückblicken in dem Bewußtsein, Etwasfür die Ehre Gottes und das Heil der Seelen gewirktzu haben. — Sein Werk sollte aber auch den nach-folgenden Geschlechtern noch zum Nutzen sein. Da-rum lag es ihm am Herzen, daß die Kapelle undSchule mit dem Gottesdienste und der Andacht auchnach seinem Tode noch erhalten blieb. Er machtedarum bei Zeiten sein Testament, worin er unterAnderem bestimmte, daß seine Verwandten und Erben,denen er nur Weniges als Eigenthum vermachte, mitGenehmigung des Erzbischofes das Patronatrecht ander Kapelle behalten sollten, d. h. besonders das Recht,
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