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Die Kapelle 'Klein-Jerusalem' bei Neersen
Entstehung
Seite
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11Ngen ungefähr, zur erblichen Besitzung eingeräumt,in die Pfähl verschafft, übergeben und aufgetragenerblich und zu den ewigen Tagen zu, als daß vielge-nannter Herr Vinhoven, seine Erben 2c. solches Plätz-chen fortan anders nit, als zum Gottesdienst undMehrung christlicher Andacht und nichts anders zunützen und zu gebrauchen mögen, jedoch Herr Vin-hoven, seine Erben 2c. darab das jus patronatus,Provisionis et Collationis allerdings vorbehalten, unddas erblich und zu den ewigen Zeiten zu, mitgelobendedaran zu thun und zu leisten rechte und vollkommeneErbwertschaft und Eviction zu allen Zeiten und zuallen Nothdurft, alle Rechtsforderung sambt allenVorkommen, und Anspräch abzuschaffen, und darüberzu thun ein Verzehen alle, ſo mit Recht darauf zuverzeyen schuldig sind, sonder Arglist, unserem gnä-digsten Landesherrn und Herrn Erzbischoffen zu Cöl-len, seiner Hoheit und Gerechtigkeit.Geben im Jahr nach Christi unseres lieben Herrn,eintzigen Erlösers und Seligmachers, Geburt tausendsechshundert fünfzig vier, am neunzehnten Tag Ja-nuarii.Die Schenkungsurkunde des Grundstückes für dasRektorathaus lautet im Wesentlichen:„Wir Johann Gater, Theiß Schwengers, LeußHauser und Conrad Acker, Scheffen zu Schiefbah-nen 2c. . . . . thun kund Jedermann . . . . daß wirmit Willen des Herrn und Belieben der Nachbarn 2c.,dem Wohlehrw. Herrn Gerhardo Vinhoven ein Ort-gen von seiner Gemeinden gegen seinem Erb Mertes-Gütchen genannt, in der Eickerheide und rundümb inseiner Gemeinden und Wegen daselbst gelegen, einenhalben Morgen ungefähr groß, allerdings frei, vor-genanntes Ortgen zur erblichen Besitzung übergebenund aufgetragen, darauf verziehen und verschossen mitHand, Halm und Mund . . . . . . alſo daß er Wohl⸗