10fallsigen Schenkungsurkunden sind zwei sehr alte be-glaubigte Abschriften hier vorhanden. Die Schen-kungsurkunde des Grundstückes zur Kapelle und Schulelautet folgendermaßen:„Wir Johann Gater und Theis Schwengers,Scheffen zu Schiefbahnen, der hohen Dinckbank zuAnrath, Ambts Liedberg, thun kund Jedermann, be-zeugen öffentlich und manniglichen, daß wir mit Con-sens und Bewilligung beyder Herren Vögten CarolenHunden zum Scheidt und Jobsten Franssen von Märle.als resp. am Platz Ihrer Churfürstl. Durchlaucht undHerrn Grafen von Stirum, sonsten mit Belieben dernächsten Nachbaren daselbsten, als Johann Pooll, Vei-ten Eicker und Klaßen Vinn vor uns, unsere Erben,Miterben und deren Erben zu mehrer Ehren Gottesund Vermehrung christlicher Andacht, erblich aus derGemeinden zu erbfrey, loß, ledig und sonder einigeBeschwerniß zu den ewigen Tägen donirt, geschenktund gegeben haben, thun auch solches hiermit undkraft dieses dem Wohlehrwürdig= hochgelehrt= und an-dächtigen Herrn Gerhardo Vinhoven, ProtonotarioApostolico et Equiti aurato, und seinen Erben undNachfolgern ein Plätzgen aus der Eickerheiden zwi-schen Pools, Eicker und Mertens Gemeinden, einenhalben von seiner Wohlehrwürden eigenen Gemeinden,einen halben Morgen ungefähr groß, allermaßen sol-ches itzo sie in die Pfähl verschafft, dergestalt undalso, daß seine Wohlehrwürden darauf ein Capellchenoder Gotteshäuschen setzen und aufrichten sollen undwollen, und den Rest, was mehr ist, zum Gar-ten, zu behuf eines Dieners des Capellchen oderSchullen daselbsten gebraucht werden solle; und habendarumb wir Schöffen (vorgenannt) vor uns, unsereErben, Miterben und deren Erben, Wohlehrw. HerrnGerardo Vinhoyen und seinen Erben vorgenömbtPlätzchen aus der Eickerheiden als einen halben Mor-
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