VI Vorwort.
einen Abschnitt des (auf dem letzten Blatte der Haus-Ma-trikel angezeigten) Werks »Neuere ständische Gesetzge-bung« bildet und unter Anderem ilie Bestimmungen über dieOrganisation des Herrenhauses, sowie verschiedenartigehistorische Notizen über dieses Haus und dessen einzelneMitglieder enthält.
Berlin, im October 1857.
Der Herausgeber.