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Hand-Matrikel der in sämmtlichen Kreisen des preussischen Staats auf Kreis- und Landtagen vertretenen Rittergüter
Entstehung
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Vorwort.

Die vor etwa 30 Jahren angelegten Matrikeln der mitständischen Rechten ausgestatteten Güter (Ritterguts-Matri-keln) beruhen in den Archiven der Stände und der Rehörden,und sind dort theils nicht immer fortgeführt, theils unzu-gänglich und demnach für öffentliche Zwecke nur in sehrbeschränktem Maasse, ohne die gleichzeitige Kenntniss derNachträge, Abänderungen und vorgekommenen Löschungenaber gar nicht zu gebrauchen. Die Nachrichten über diespäter aufgenommenen, über die mit bloss bedingter Ritter-guts-Qualität beliehenen Güter, über die erfolgten Löschun-gen u. s. w. sind aber in den verschiedenartigsten Akten-stücken zerstreut, so dass es an einem Mittel, zu jederZeit und mit Sicherheit zu wissen, ob eine Hesitzung indiesem oder jenem Kreise zu den iramatrikulirten Ritter-gütern gehört, ob seine Eigenschaft als Rittergut eine althergebrachte oder eine neu verliehene und an gewisseRedingungen geknüpfte, ob das Gut ein blos kreis- oderauch landtagsfähiges ist u. s. w., gänzlich fehlt.