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Die römischen Militärstrassen an der Lippe und das Castell Aliso : nach eigenen Localforschungen dargestellt
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die Strasseuwälle an der richtigen Stelle gefunden und gezeichnetohne sie jedoch als solche erkannt zu haben. Von der von Seh,Nomke nordwärts ziehenden »Heidenstrasse« hat Schmidt eben-falls einen Theil gekannt, dieselbe aber für die von Lisborn kom-mende Strasse gehalten, während sich beide Strassen bei Seh.Waltrup rechtwinkelig durchkreuzen; der Irrthum scheint daherzu rühren, dass beide Strassen hier den Namen »Heidenstrasse«führen.

Mau wird nun vielleicht erwarten, dass ich über die zahl-reichen »befestigten Werke« und »Verschanzungen«, welche zurSicherung der Strassen, nach der Versicherung vieler Alterthums-forscher, der Lippe entlang angelegt sein sollen, Einiges mitthei-len werde; allein ich kann in dieser Hinsicht nur anführen, dass,ausser den schon erwähnten Warten und Marschlagern, wie sie auallen römischen Heerstrassen anderwärts vorkommen, von solchenbesonderen Strassenbefestigungen hier durchaus nichts vorhandenist; denu die dort vorkommenden Landwehren mit ihren Wartenund Burgen, welche theils mit den Strassen parallel gehn, mei-stens aber dieselben durchkreuzen, unterscheiden sich weder inihrem Laufe noch der Construction von den zahlreichen übrigenGrenzwehren mit ihren Schanzen, die viele Meilen weit rechtsund links der Lippe das Land durchziehen und, wie aus ihremLaufe leicht zu erkennen, nicht die geringste Beziehung zu denrömischen Heerstrassen haben *). Dagegen wird es von Interessesein, die letzte der genannten Befestigungen, die bei dem HofeSeh. Nomke, noch näher in's Auge zu fassen, indem sich Ver-hältnisse bei derselben kund geben, die ihr vor den gewöhnlichenMarschlagern eine ganz besondere Bedeutung geben.

Zunächst ist zu bemerken, dass von der Heerstrasse des lin-ken Lippeufers bei dem Dorfe Hellinghausen ein Zweig nach derLippe ablenkt, um über den Fluss nach jener Befestigung hin-zuführen, und demnach diese Strasse auch die Bestimmung hatte,jene Befestigung mit dem römischen Hauptquartier bei Xanten zuverbinden, was bei den übrigen Lagern des rechten Ufers nirgends

') Es ergiebt sich hieraus, dass die bezügliche Stelle b. Tac. ann. 11., 7eine andere Deutung erheischt, als ihr bisher zu Theil geworden.