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Local-Forschungen über die alten Grenzwehren und Schanzen auf der rechten Rheinseite der Provinz Rheinpreußen
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der Elp, im Kr. Düsseldorf, wo die beiden Wälle je 1,2 m. Breitehaben (VI f, 1 a), ferner bei der Grenzwehr von Bauenhausebenfalls im Kr. Düsseldorf, wo die Breite der Wälle wie vorhin1,2 m. beträgt (VIg, 4); bei dem Heister Grengel, im Kr. Sieg.bürg, wo der eine Wall 0,8 m, der andere 0,9 m. misst (X,l) ;ebenso bei der Landwehr südlich von Leuscheid, gleichfalls imKr. Siegburg, wo der eine Wall 1.4 m., der andere 1,6 m. obenBreite hat (XXVIII, 1). Die schon genannte Landwehr vojBruchhausen hat stellenweise zwei Wälle von 1,2 m. und 1,3m,Breite (XXV a, 3), ebenso die von Wilbertzhohn von 1 m. uni1,2 m. (XXXIX, la), der Bödinger Grengel besteht aus zweiWällen von je 1,2m, der Stockumer Grengel aus zwei Wälletvon 0,9m. und 1,2 m. Breite (XXXIX, 2), und die Grenzwehtvon Hollemünde, im Kr. Wipperfürth, hat einen Wall von 2,2mund einen zweiten von 2,5 m. obere Breite (XL. 16), die an derGink bei Düsseldorf von je 1,9 m. Breite (Via, la). Sehr häufigsind die Fälle, wo eine Grenzwehr nur einen einzigen Wall be-sitzt; wo im Verlaufe einer solchen drei oder vier Wälle erscheinenkann man annehmen, dass sie ursprünglich die Vollzahl besessen,aber eine spätere Zerstörung stattgefunden hat. Auch da, woder breitere Wall vorhanden ist, lässt sich annehmen, dass diebeiden schmäleren ausgerodet sind; wo sich aber nur ein schmä-lerer Wall findet, kann man nicht immer auf das ehemaligeDasein von mehren schliessen; nur da, wo der Wall noch vonGräben begleitet ist, ist es wahrscheinlich, dass ursprünglich noclandere Wälle vorhanden waren. So hat die Grenzwehr bei An-drop, Kr. Rees, den breiteren Wall bewahrt, der an jeder Seitevon einem Graben begleitet ist (IV b, 1); eben derselbe Wallfindet sich bei dem Grenzwehrarm, der von der Ruhr gen Duis-,;bürg führt, und zwar an der Chaussee von Duisburg nach Mül-heim (Vb, 13), und beim Mönnigshofe, Kr. Duisburg (V b, 12),Die Grenzwehr über Düsselthal, Kr. Düsseldorf, zeigt ebenfallsden breiteren Wall (VIe, 1), ebenso wie die Landwehr am Basterts-dyk, Kr. Mettmann, (VIc, 1), die Grenzwehr an der Chausseenach Benrath, Kr. Düsseldorf (VI f, 3, 4), und die Grenz wehrüber Bauenhaus (VI g, 6), die Grenzwehren bei Millrath, KrjMettmann (XLII a, 3, 4), bei Gräfrath, Kr. Solingen (VIII a, 2)1bei Federath, Kr. Wipperfürth (IX, 2), bei Marienheide, Kr,