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vorigen östlich von Ratingen, geht südlich bis zum Kothenhofe,dann westlich über Gerresheim nach dem Rheine bei Düsseldorf.Der Einschluss enthält D/4 Qu.-M. Ein anderer Arm geht vomKothenhofe südwärts über Erkrath, dann westwärts über Holt-hausen nach dem Rhein beim Brückerhofe. Er schliesst wiederumeine Fläche von D/4 Qu.-M. ab. Ein fernerer Arm setzt an denvon den Heiderhöfen über die Ruhr kommenden Arm bei Spel-dorf an, zieht über Saarn nach Heyssen, dann über Fulerum undMenden bis östlich von Velbert, hierauf westlich bis zum Anschlussan einen andern Arm; der umschlossene Bezirk misst l 3 / 4 Qu.-M.Endlich setzt östlich von Velbert ein Arm an den vorhergehendenund zieht nach dem Dönberge hin; der südliche Abschluss, etwain der Gegend von Elberfeld, ist noch nicht aufgefunden. Ausdieser kurzen Uebersicht ergibt sich, dass die einzelnen Zweigeder Grenzwehren Territorien von fast gleichem Inhalte einschliessen,die in einem geschlossenen Ganzen neben- und hintereinander sichrheinaufwärts ziehen. Nun findet sich ferner, dass die eingeschlos-senen Landbezirke durch untergeordnete Zweige wiederum in klei-nere Bezirke zerfallen, die ein Areal von meist y 4 Qu.-M.haben, und bei einigen dieser Letzteren sind noch kleinere Quer-wälle aufgefunden, die Parzellen von nur 30 Hektar und darübereinschliessen. Betrachtet man endlich den Lauf der Grenzwehren,welche die grossen Bezirke bilden, näher; so bemerkt man einegewisse Zusammengehörigkeit mehrerer benachbarten Bezirke inder Art, dass dieselben gewissermassen ein Ganzes bilden, dasvom alten Rhein bei Hauberg bis nach Walsum reicht und einenFlächeninhalt von etwa 12 Qu.-M. besitzt; und von hier an bildendie folgenden Einschlüsse mit den noch nicht untersuchten Theileneinen ähnlichen Complex. Von der Wupper den Rhein hinauf sinddie Untersuchungen noch nicht so weit vorgerückt, um solcheEinschlüsse mit ihren Unterabtheilungcn in gleicher Art consta-tiren zu können. Nur der bei Lülsdorf, im Kreise Siegburg, amRhein beginnende und bei Niederholtorf, im Kreise Siegburg, aneiner anderen Grenzwehr endende Landgraben bildet wiederumeinen Einschluss von D/4 Qu.-M. Alle übrigen Zweige sind nurbruchstücklich bekannt, lassen aber nach ihrem Laufe vermuthen,dass sie dazu dienten, einzelne Landstrecken neben- nnd hinter-einander einzuschliessen. Es sind, ausser den in meinem 3. Be--