247Wir erfüllen deshalb eine angenehme Pflicht, indem wir dievon Sr. Eminenz dem Hochwürdigsten Herrn Cardinal und Erz-bischof für den Charfreitag jeden Jahres angeordnete Kirchen-Collecte auch in diesem Jahre wieder dringend empfehlen undinsbesondere an die Herren Pfarrer und Rectoren die zuversichtlicheErwartung aussprechen, daß sie ihrerseits die ihrer Obhut anver-trauten Gläubigen über die hehren Zwecke dieser Sammlung unter-richten und deren Mildthätigkeit anzuregen und zu beleben suchen.Die Herren Pfarrer werden demnach durch Verlesung gegenwärtigenErlasses die Gläubigen von der Collecte in Kenntniß setzen, dieCollecte vorschriftsmäßig abhalten und die eingegangenen Gabensodann in gewöhnlicher Weise an unsern Rendanten einsenden.Köln, den 2. März 1864.Das Erzbischöfliche General=Vicariat.Form der Ablässe,welche Se. Heiligkeit Papst Innocenz XI. durch das Breve „UnigenitiDei Filii etc.“ vom 28. Januar 1688 auf Ansuchen des P. PeterMarino Sormano, General=Minister des ganzen seraph. Ordens desheil. Franziskus, auf Kreuze, Kronen und Rosenkränze, welche diegeheiligten Stellen des h. Landes und die daselbst befindlichen heiligenReliquien berührt haben, für ewige Zeiten verliehen, und zugleichalle anderen Ablässe widerrufen und als nichtig erklärt hat, die aufobenbesagte Kreuze, Rosenkränze u. s. w. verliehen worden sein sollen.Wer immer irgend ein an den geheiligten Stellen und h. Reliquiendes h. Landes angerührtes Kreuz, Rosenkranz oder Krone bei sichträgt, gewinnt folgende Ablässe, wenn er nachstehende fromme Werkeverrichtet; als:Wer gewohnt ist in der Woche wenigstens Einmal entweder dieKrone des Herrn, oder der seligsten Jungfrau, oder den ganzen
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Blätter aus dem Tagebuche eines Pilgers nach Jerusalem vom Jahre 1864
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247
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