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Die Fahnenburg und ihre Bildergallerie : unter Rückblick auf die Geschichte ihrer Umgebung
Entstehung
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Die Leistungen des Hubelrather Villicus finden sich nichtspeciell verzeichnet; nach der (ersten) Pachturkivnde von 1399bestanden sie in Diensten, Geld, Korni'rüchten, Heringen, Hühnern,Eiern, wie sie auf Grund der alten Gebräuche in den Stiftsbüehernstehen. Der Pachtbrief von 1535 fordert 21 M. Koggen, 9 M.Hafer, 2 M. Erbsen, 2 Tonneu Heringe und die Fastelabendseier,alles nach Ausweis des Kettenbuchs des Stifts.

Der Derner Villicus hatte den Vorsitz im Gerichte zu Gerres-heim und Linz, Strafgewalt bis zu 5 Mark (höhere Strafen unter-lagen der Entscheidung der Äbtissin) den Angriff gegen die Ver-brecher, die executive Gewalt; er rief die Hofeshörigen durchein bestimmtes Zeichen 1 ) zu dem Sammelplätze und war ihr An-führer gegen den Feind.

Die Lieferungen der Höfe, welche den Bedarf der Abtei nachallen Richtungen decken mussten, bekunden die Dürftigkeit derZeiten. Häuser und Kirchen mit Stroh gedeckt, die Wege soschlecht, dass man nur 2 Malter Korn hinter ein Pferd zu ladenverpflichtet ist, ein Schwein höchstens 8 Pfennige Werth.

Keine Hemden, keine Gabeln, keine Löffel! 30 Ellen Leine-wand, 4 leere Bettsäcke, 8 gefüllte und drei Ueberzüge für die-selben müssen den ganzen Jahresbedarf des Stiftes decken. Vonhölzernen Schüsseln wird gespeisst, aus hölzernen Bechern wirdgetrunken und der Verschleiss an beiden ist so gross, dass jährlich1200 der ersteren und 120 der letzteren nachgeliefert werdenmüssen. Das Essen selbst ist sehr dürftig. 4 Häringe 1 Brodsind die ganze Kost für einen Ackernden, und ein halber Käsemit Brod und Bier für den Schnitter. Was an Qualität abgeht,wird durch Masse ersetzt, daher der vierte Theil eines Schaafsfür ein Mahl am letzten Erndtetage. Dafür, dass man das ganzeJahr knapp gehalten wird, sucht man sich an einzelnen Tagen zuentschädigen. Viermal des Jahres (Christigeburt, Ostern, Kirch-weih und St. Hypolit) muss den Canonicen und Stiftsfrauen einFestmahl gegeben werden, sagt Äbtissin Guda im obigen Hebe-register und sie stellt die Anordnungen dafür als die wichtigstenan die Spitze des Ganzen. Die Speisen sind für ewige Zeitengeregelt. Auf Hypolit liefert der Hof Erkrath 4 Hammel, näm-lich de Monte und Brückerhof jeder zwei; der Villicus zu

') Tiu Delbrücker Lande ist es noch jetzt ein bestimmtes Geldstück,welches der Schulze seinem Nachbarn, dieser, nach einer feston Ordnung,weiter seinem Nachbar gibt, bis es, als Zeichen der richtig durchmachtenKunde, zum Schulzen zurückgelangt, was in auffallend kurzer Zeit geschieht.