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Der zweite Punkt des rationellenHeilgeschäftes betrifft demnach die Wahldes homöopathischen Heilmittels,jener künstlichen Krankheitspotenz, durchderen Einnahme dem Kranken ein ähnli-ches Leiden (fyioiov Trafos), eine künstlicheGegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird,welche die Krankheit, woran er leidet,durch Symptomenähnlichkeit zu überstim-men und auszulöschen (gründlich zu hei-len) fähig ist.
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Zu dieser Absicht müssen die einzel-nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeitals Krankheit erregende Potenzen bekanntseyn, das ist, möglichst alle die krankhaf-ten Symptomen und Körperveränderungen,die jede derselben insbesondre zu erzeugenfähig ist, müssen erst bekannt seyn, eheman eine derselben als Gegenkranhheitspo-tenz einer natürlichen Krankheit, um siezu heben, entgegen stellen kann.