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Thäler, Dörffer vnd Grichten in dein Zirckh vnd begriff vnser zwey Pündten gelegen vnd darzu gehörig,^ ckhennen vnß vnd thund kundt offenlich mit dein brieff: Alß sich dan vor vil Jahren lange Zeit z,mischeneylundt Loblicher gedächtnuß deß aller durchleuchtigsten vnd großmächtigisten Fürsten vnd Herrn, Hern^imilianus. Römischen König, Mehrer des Reichs vnd Vilsers aller gnädigsten Herrn, vorderen, Fürsten""d Herren zu Osterreich, sunder auch siner Königl. Mt. vnd Iren vorfahren, Inhaber vnd regierendenHerren Ihres Landts der Graffschafft Thyrol vnd Ihr herschafften am gebirg, als Bludenz, Sonnenberg,eldtkirch, Newbiirg, Bregenz vnd ander, vnnz an den Bodensee, auch nachmals Königl. Mt. alß die zuegierung obgemelter Jr landt viid herschafft kommen ist. Eins — Vnd vnser obgenanter Bürgermeister,ögten, Aman, Richtern, Nähten, geschworen vnd Gemeinden der Zwey Pündten vordem vnd vns andersHeils, gueter giiädiger viid vnderthäniger nachbarlicher wil gehalten hat. Der dan vnß zn beiden theilenmenigklichen woll erschossen hat vnd komme», vnd aber Jetz bey kurz vergangnen Jahren zwiischen^netter vnsers aller gnädigsten Herren Landen vnd Vnderthanen vnd vnß zwei Pündten, auch vnsern anheu-ern vnd helffern, krieg vnd aufrnhr, darzu vil viirachts vnd schäden, durch nein, brandt vnd treffenlichu>et vergießen entstanden ist, vnd nun die fachen durch den durchleuchtigen vnd hochgebornen Fürsten vndern Herrn Ludwigen, Herzogen zne Meylandt, vnsern gnädigen Herrn, auf gehaltenen Tag zn Basel güetlich^gestelt vnd betragen sein, Inhalt der bericht vnd fridbrieff dariiber außgangen; damit aber solcher alterTuediger, gueter vnd nachbarlicher will, zu gnet den Leüten, Landen vnd herschafften allf beiden theilen^rnewt, vnd hinflir getrewlichen gehalten werd, auch zu vermeiden mehr vnd weiter krieg vnd aufrnhr, so^uscheu vnß beiden theilen entstchn möchten, so haben wir vnß mit vnsern gemelten zwey Pündten Landtleuten, gerichten vnd gebieten, so weit vnd sehr vnser Zirck vnd kreiß begreifst, zu lob Gott dem^Mächtigen, mit dem gemelten aller gnädigsten Heren König, in Nammen vnd anstatt alß Fürst zuÖsterreich vnd regierender Herr vorgemclter siner Landtschafften, Herschafften vnd gebietten, wie die sineröniglichen gnaden vorfahren, vorder», auch Königl. Mt. vor, auch nachmals im Landt Thyrol vnd"uornen am gebirg vnz an den Bodensee gehebt vnd noch inhabent, nach zeitigem Naht, gueter für-^'achtung vnd rechten! müssen, in vnderthenig guetmillige verainignng vnd verständtnus Zwanzig die"echstei, Jahr lang nach dato diß brieffs kommende gegeben, vnd geben vnß auch in sollich Vereinigung vnd^rstendtnuß für vnß, all vnser nachkommen, wüssentlich in krafft diß brieffs, wie da hernach von artickhelarticlen volgt, dein ist also:
Zum ersten u. s. w.
Vnd deß zur Vrkhnndt, so haben wir obgenante zwey Pündt vnd vnser Jeder Pundt,
^^t allen seinen zuvermandten sonderlich disen brieff; Reinlich wir von dem Gotthanß Chnr, von vnserstbueineu Gotthanß wegen, init der Statt Chnr Secret, auch deß Landts vnd Commnns in Pregell, HanßenAtarmels, Vogt zu Fürstnaw, vnd Conrad Planta, haubtman auf Ftirstenberg, vnd wir von den zechensichten, von derselben gemeinen Grichten wegen vnder Claußen Belis, Vogt zu Bellfort, Landtman auf^auaß vnd des Grichts zne Malans eigen angehenckhten Jnsigel, vnserm allergnedigsten Herren König„Eistet geben. Des gleichen Laut vnd Inhalt sin Königl. Bit. vns auch dawider ein gegenbrieff geben vnd^'^'antworten laßen hat ans St. Simon vnd St. Judas des heiligen Zwölffbotten Abent, alß man zaltgeh urt Christi fünffzechen hundert Jar.
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