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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1520. 1243

^ut der Vereinung zur Zahlung verordnet, und unter Entschuldigung des langen Verzugs bemerkt, da daskallenthalb den Wechslen" nicht eher als den 8. Juli nach Zürich gelangen möge, so möchte auf" jedes Ort einen Boten zu Zürich haben, um seine Pension in Empfang zu nehmen und dafürMttiren. Darauf wird beschlossen, damit die Quittanzeu in gehöriger Form abgefaßt werden, soll derHab ein Formular zusenden, nach welchem es die Quittung aufzurichten und zu besiegeln

»nd^ ^ ^ dieser Tag vorzüglich auf Begehren der Statthalter, Räthe und Regeuten des römischenhispanischen Königs angesetzt ist, so sind nun in deren und des Königs Namen mit gehöriger Beglaubi-""g erschienen Herr Wolfgang von Homburg zu Mellingen, Mitter, Herr Jacob Stürzet, Doctor, Andreasru ^ Johannes Acker und Veit Schwitter. Von ihrem Anbringen hat jeder Bote eine Copie. Da Niemandaük Antwort Vollmacht hatte, so hat man die Sache in den Abschied genommen, um zu Zürich

ist d ^ ^ Bundesbeschwörung das Weitere darüber zu berathen. t.Heimbringen als anzogendas ^ ^ Verkomnus zu Staus, so man die Pündt schwert, an ein? Ort lpßt vnd am andern nit,vns botten vff disem tag gut beduukt, das solliche Verkomnuß allenthalb in den Orten, die darin ver-Eid werde geläsen." K, Ebenso soll mau heimbringen, wie man sich verhalten wolle, da unsere

genossen von Freiburg und Solothurn ihre Bünde nicht zu beschwören meinen, wenn wir Eidgenossennicht auch schwören.

Zu «. Augsburg, 1520, 10. Juni. Matthäus, Bischof von Salzburg, Werner, Bischof zu Tricnt,Maximilian von Bergen und Andere accreditirei^ auf den Tag Viti und Modesti als kaiserliche Boten denMols von Homburg, Jacob Stürzet von Buchheim, Andreas Trubler, Hans Acker und Veit Suitter.

Original im Staatsarchiv Zürich.

Bortrag römisch und hispanisch königlicher Botschaft auf dem Tag zu Zürich, Sonntag nach Viti und

Modesti 1520.

1. Gruß des Königs und seiner obersten Statthalter und Regenten.

2. Den letztern seien die Verabredungen und Capitel zur Kenntniß gekommen, welche zwischen dem Königvon Frankreich und einigen Orten zu Lucern seien gemacht worden. Sie halten dafür, daß wenn dieselben auf-gerichtet und angenommen würden, solches wider den römischen König, die Stände des Reichs und der EidgenossenFreiheiten vom Reiche, ebenso wider das Haus Oesterreich und Burgund ginge, zudem sei das Haus Burgund insolcher Verhandlung nicht einmal aufgenommen.

3. Daher haben die römisch königlichen Statthalter und Regenten diesen Tag zu Zürich begehrt; der Herrvon Siebenbergen und Andere des obersten Regiments seien Willens gewesen, selbst auf denselben zu kommen.

4. Inzwischen sei der römische und hispanische König durch die Gnade Gottes am 26. Mai glücklich inngland gelandet, vom König und der Königin daselbst wohl empfangen worden und drei Tage mit ihnen in der

StadtCansuaria" geblieben, um über Sachen gemeiner Christenheit und der deutschen Nation mit ihnen zuverhandeln; am 'I .Juni sei er, nachdem er sich in großer Freundschaft vom König von England verabschiedet, injcinen niederburgundischen Erblanden zu Vlissingen angekommen, am 22. Juli werde der König von EnglandZu ihm nach Flandern kommen und daselbst mit ihm beschließen, was gemeiner Christenheit und Sr. MajestätBundesgenossen zu Lob und Ehre gereichen möge.

5. Weil beide Könige den Eidgenossen, als Gliedern und Verwandten des Reichs, mit besonderer GnadeZUgethan seien, so begehren sie, daß diese ihre Votschaften mit Vollmacht zu dieser Zusammenkunft verordnen und^zwischen sich mit dem König von Frankreich auf nichts einlassen wollen.

6. Darauf bitten die Gesandten um eine freundliche Antwort.

7- Da auf St. Ulrichstag die Eidgenossen ihre Bünde beschwören, so bitten die Gesandten, bei diesem Anlaß