1118
Juni 1518.
lauffen", welcher dann nach Fug und Wahl einen Tag setzen mag. — „Vnd die Meinung ist 'also ange»o»>'men aufs Gefallen der Partheyen, das zu minderen vnd zu mehren, je nachdem vnd es sich begibt vnd Gelegenh^der einreißenden Händlen vnd fachen heüschen wirdt."
Stistsarchiv St. Gallen.
7SV
Bern. 4318, 25. Juni (Freitag nach lolwnnis vaxtistö).
Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, I'. !!«5. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 248. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, U. 2l!i. Archive Solothnr», Schaffhaiisc».
Dem König von Frankreich wird der schlechten Bezahlung wegen geschrieben, die letzthin zudurch den Tresorier uns Eidgenossen gethan worden ist, und der Kosten wegen, die durch den Verzug ^Zahlung uns erwachsen sind, mit dem Ersuchen, er möchte uns diese Kosten ersetzen und sorgen, daß ^in Zukunft mit währschaften und vollwichtigen Kronen bezahlt werden. I». Der „Läger-Botschaften" frein^Herren wegen hat man bei abermaliger Berathung gefunden, es sei am besten, die Sache vor der Hand rW'zu lassen, bis Zürich über einige Vorgänge Erkundigung eingezogen habe, damit man dann mit allem Gr"^Verfügungen treffen könne, die unserer Eidgenossenschaft löblich und nützlich sind. v. Betreffend die Plipst-liche Pension hat man eingewilligt, dieselbe bis zum 5. August zu erwarten, dabei aber Zürich beauftragden Legaten zu ermahnen, daß dieses Ziel eingehalten werde und dann die Bezahlung sammethaft undguter Währschaft erfolge. Würde solches nicht geschehen, so würde man von päpstlicher Heiligkeit dieeinung zurückfordern. ,1. Dieser Tag mar angesetzt ans Begehren der Frau Markgräfin von Neuenb^üwegen deren Bitte um Zurückerstattung der Grafschaft. Obschon die Instructionen der Orte nichtlauten, hat man dennoch gefunden und der Markgräftn erklärt, wenn wir übrigen Orte mit ihr und d^vier Städten, wo sie Burgrecht hat, betreffend die genannte Grafschaft in ewiges Burg- und Landrecht ^einer jährlichen „Erkantniß" kämen, so möchte dieses zu Gutem der Sache dienen. Dabei hat man bei detMarkgräfin und den Verordneten der vier Städte guten Willen gefunden, wie das die unvorgreiflich ^auf jedes Ortes Gefallen gestellten Artikel, von denen jeder Bote eine Abschrift hat, zeigen. Da manzu keinem Abschluß Vollmacht hatte, so wird dafür ein anderer Tag angesetzt auf Sonntag vorMagdalenentag wieder nach Bern und zwar auf Kosten der Frau Markgräfin. Jeder Bote soll auch fi'^Herren erläutern, wie die vier Städte anfänglich die Grafschaft Neuenburg eingenommen haben, nain^nur in Schirmsweise und damit der Eidgenossenschaft daraus kein Schaden zugefügt werden könnenicht in der Meinung, diese Grafschaft für eigen zu behalten, wie wir hierüber einen glaubwürdigen SclM'gesehen haben.
Zu «I. Die Antworten der Orte auf diesem Tag betreffend die Rückgabe der Grafschaft Neuenburgim Berner Abschied R. 222 ff. Ebenda Seite 226 ff. „die Artikel zu Vffrichtung des Burgkrächten v"Landrächten zw tischen frow Marggräfin von Nüwenburg und gemeiner Eidgnoschaft Ort^angezöugt." Ebenda Seite 230 ff. „Copy der Ned, so die Marggräsin durch Jr botschaft an gemeiner Eidgn^schaft gesandten, zu Bern versampt, hat lassen thun".
„Harnach volgend die artikel des Burgkrechten vnd Landtrechten zwüschen frow Margrafs«: von Nüwenb»^vnd den zwölf Orten der Eydgnoschaft angesechen vnd von dem merteil derselben orten sampt jetzbemelter fi^Margräfin angenomen:"