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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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April 1517.

Bellenz schlecht gehalten wird, so soll denen von Bellenz gesagt werden, daß sie den Frieden zu halten habenwie wir, oder dann sollen sie teure Waffen tragen, wie unter den Herzogen. «. Da sie zu Bellenz bis-weilen vermummt (in butzen wis") ausgehen und dazu gute Waffen tragen, so wird, in Betracht, daßdaraus Unheil entstehen könnte, verordnet, daß die, welchein Butzenweise" gehen, keine Waffen tragensollen, wie das im Herzogthum Mailand überall gebräuchlich ist.

707.

Sitten. 4317, 14. bis 23. Mai (Donstag vor der Auffahrt bis Samstag nach der Auffahrt).

Staatsarchiv Lucern: Acten Wallis.

Boten: Lucern. Melchior zur Gilgen, Vogt; Heinrich Cloos; Hans Hug, Vogt. Uri. Hans Echser;Martin Regel. Unterwalden. Andreas zun Höfen, Ammann; Hans Heinzli; Marguard Zelger.

Diese im Namen gemeiner Eidgenossen, auch im Beisein einer Botschaft der Landschaft Saanen, ver-handeln mit dem Hauptmann und den Nathsboten der Landschaft Wallis.

Jeder Bote kennt die Klagen und Forderungen, welche Jörg auf der Fluh gegen Peter und CasparSchinner in ihrem und ihres Bruders, des Cardinals, Namen vor uns angebracht hat, wobei jedoch dirSachen, über welche er mit dem Cardinal zu Ron: in's Recht verfaßt ist, vorbehalten sind. Diese Klagen,sowie die Antworten des Peter und des Caspar Schinner sind wörtlich aufgezeichnet und in Schrift verfaßt-?». Ebenso sind die Klagen der Procuratoren einiger Gemeinden im Wallis gegen Peter und Caspar Schinnerbetreffend die Besetzung der Schlösser in Schrift genommen. «. Die Procuratoren der Landschaft Wallis habenKlage geführt über den Bann und das Jnterdict, welche von Walther Barren, Decan, und Johannes Asper,Sacristan zu Sitten, als päpstlichen Richtern oder Commiffarien, ausgegangen sind. Obschon nun die Botender Eidgenossen allen Fleiß angewendet haben, um die Aufhebung dieses Banns und Jnterdicts zu erlangen,hat doch nichts Fruchtbares erffunden werden mögen,vnd sy zuletst ires rechtens an ort vnd enden, wie dasbürlich wirt sin, erwarten wellen." sS. Viele andere Personen klagen gegen Peter und Caspar Schinnerund ihren Bruder, den Cardinal, über unbillige Behandlung wider Gott, Ehre und Recht und daß etlicheohne zureichenden Grund vom Leben zum Tod gebracht worden seien. Auf alle diese Klagen ist von Peterund Caspar Schinner geantwortet worden, was den Cardinal insbesondere angehe, oder geistliche Sachenbetreffe, darüber haben sie nicht zu antworten, v. Die Schlösser zu Sitten, Majoria und Tourbillon, be-treffend haben wir beschlossen, der Landeshauptmann soll dieselben zu des Cardinals und gemeiner Land-schaft Wallis Händen besetzen. Dazu soll ihm von jedem Zehnten ein ehrbarer Manu mit beider ParteienGunst und Willen zugegeben werden. 1'. Des Schlosses zu Martiuach und des Castellans wegen, der neu-lich von den Landleutcn da gesetzt worden ist, lassen wir's bis zu Austrag des Rechts bei dein ersten znMartinach gemachten Abschied bleiben. A. Der Dellen wegen, welche unsere Burger und Landleute, welchein dem Handel zu Martinach gewesen, nach Laut jenes Abschieds bezahlen sollen und zum größern Theitschon bezahlt haben, lassen wir es dabei bleiben; wenn die nid der Mors das nicht eingehen wollen, ^mögen sie es am Recht erörtern, wie es der Abschied zugibt. Z». Etliche Landleute klagen, ihr Fürst zieh^auch weltliche Sachen, wenn es ihm gefalle oder wenn die Urtheile nicht zu seinen Gunsten ausfallen, nach RwNin das geistliche Recht und bringe das Land damit in große Kosten; wir Boten möchten daher erläutern, was