Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
956
Einzelbild herunterladen
 

95k

Februar 1516.

worden sei, in diesen Dienst zu ziehen, während doch kaiserliche Majestät allweg die Erbeinung gehalten habeund die Knechte nicht anders als gegen seine Feinde, die Franzosen, brauchen wolle. Er stellt das Begehren,das Verbot möchte gemildert oder abgethan werden. Dieses wird in den Abschied genommen, jedoch sofortgeantwortet, das Verbot gehe nicht allein gegen den kaiserlichen Dienst, sondern sei allgemein. Alan wolledamit der Erbeinung keinen Eintrag gethan haben. 55. Uri und Schwyz haben von den Orten, welchenoch mit ihnen nicht in der französischen Nereinung sind, Antwort auf ihr zu Schwyz gestelltes Begehrenverlangt, daß man sich von ihnen nicht sondern, vielmehr in dieser Stellung beharren wolle. Zürich, Baselund Schaffhansen antworten: Da die Orte, welche die französische Vereimmg angenommen, ihnen ab demTag zu Bern geschrieben, sie wollen allen möglichen Fleiß anwenden, um von den Franzosen Nachgiebigkeitgegen die Wünsche der noch nicht beigetretenen Orte zu erlangen, so wollen sie nun abwarten und dannhandeln wie gemeiner Eidgenossenschaft Ehre und Nutzen zu fordern scheine. Auf das Begehren, daß diedrei Städte ihren Zusatz in den ennetbirgischen Schlössern nicht zurückziehen möchten, wird zusagende Antwortertheilt, jedoch auch Theil an dem kaiserlichen Hülfsgelde beansprucht. I». Der kaiserliche Bote !)>-. Reichen-bach versichert, die 5000 Gl. monatlicher Subsidien werden bezahlt werden, sobald der Zug gegen Mailandangehe, der Engländer werde es bezahlen, l. Die Boten von Abt und Stadt St. Gallen und Bündenhatten ans die letztern beiden Artikel keine Instruction, da aber Uri und Schwyz sie ebenfalls angingen, sichnicht von ihnen zu söndern, so haben sie dies zur Beantwortung auf nächstem Tag in ihre Abschiede genommen.

1», «I, x, I» fehlen im Berner Exemplar.

«43

Constanz. 4Z4K, 13. Februar («ff xm

Archiv Schwyz.

Abschied zwischen römisch kaiserlicher Majestät Verordneten und den Boten der drei Orte.

Die Boteir der drei Orte werden ihren Herren getreulich Mittheiluug machen von kaiserlicher Majestätgnädigem Willen, den Zug gegen Mailand in eigner Person zu vollenden und mit Hülfe der Könige vonEngland und Aragon nichts zu unterlassen, was zu gemeiner Wohlfahrt und zur Ehre der Eidgenossenschafterforderlich ist. Der Kaiser hat dabei das oft gestellte Begehren wiederholt, die drei Orte möchteil zu diesemZug ihre Hülfe leisten und auch andere Orte bewegen, von der französischen Partei zurückzutreten und ihm dieAnwerbung von Knechten um ziemlichen Sold zu gestatten. Sobald der Zug angehoben und die Hauptleute undKnechte der drei Orte nach bereits gegebener Zusage sich auf dem Marsch befinden, wird kaiserliche Majestätihnen llild andern Eidgenossen, die Lauis und Luggarus behaupteil helfeil, jeden Monat, so lang der Kriegwährt, 5000 Gl. zahlen und diese Zahlung soll beginnen mit dem Eintreffen des Hülfszugs der drei OrteHu Feldkirch. Es wird mich verlangt, daß die Truppen der drei Orte bei kaiserlicher Majestät ihrer LänderZeichen führen sollen. Das solleil die drei Orte den übrigeil anzeigen und sie bitten, getreues Aufsehen aufsie zu halteil. Endlich versichert sie kaiserliche Majestät ihrer steteil „vugezwifelten" Hülfe und Unterstützung-