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Januar 1516.
Ebenso wird des englischen Boten Schreiben und Instruction eröffnet, welche auf eiu ewiges Bündniß hinzielt.Der Bote meldet, er bringe baar 150,000 Gulden mit sich und „wir daby ouch mit Pensionen sollen ver-suchen werden." Hierauf hat man Zürich auheimgestellt, Tag zu setzen, damit die, „so zu der Sach willenhaben, sölichen mögen besuchen." «i. Die von Rothweil begehren durch eine Votschaft, daß wenn vonFrankreich einige Bezahlung von Sold oder Kriegskosten erfolgen würde, man sie bedenken möchte. Manhat sie mit freundlichen Worten abgefertigt und ihnen zugesagt, wenn das Geld komme, wolle man sie nachBilligkeit bedenken. Als Bote der Frau Markgräfin von Neuenburg ist der Herr von Lameth erschienenmit dem Begehren, ihr die Grafschaft Neuenburg als ihr väterliches Erbe wieder zur Hand zu stellen, dasie nichts gegen die Eidgenossen gethan, und wenn auch ihr Gemahl Leib und Gut verwirkt, sie doch nichthoffe, daß sie und ihre Kinder es entgelten sollen. Da man hierüber keine Vollmacht hatte, so wird derGegenstand zum Bericht in den Abschied genommen. L. Dieser Tag ist vorzüglich der französischen Botenwegen angesetzt worden. Dieselben sind dann auch erschienen und haben nach vielerlei Unterhandlung sicherklärt, den Frieden und die Vereinung mit den Orten, die selbe besiegelt haben oder noch besiegeln wollen,anzunehmen, denselben pro Rata ihres Betreffnisses die 200,000 Kronen, die jetzt verfallen, auszurichten undihre Gefangenen frei zu geben. Und wir von den acht Orten Bern, Lucern, Unterwalden, Zug, Glarus,Freiburg, Solothurn und Appenzell haben uns gegen den Franzosen erklärt, bei der zu Genf erfolgten Abredezu bleiben, die innehabenden Schlösser unserseits zu räumen und dagegen unfern Theil des Geldes zuempfangen. Da aber unsere Eidgenossen von den fünf Orten andere Vollmacht nicht haben als anzuhörenund zu berichten, so haben wir sie auf das höchste gebeten, unsere Zusage und Vermächtigung zu ehren, auchden Frieden und die Ruhe der Eidgenossenschaft zu bedenken, sowie daß diejenigen, welche uns vom Friedenabziehen und in neuen Krieg verwickeln wollen, uns in unfern Nöthen verlassen und keine Zusage gehaltenhaben. Sie möchten sich also von uns nicht sondern, sondern bei uns als dem Mehrtheil bleiben und auchihren Theil des Geldes und der Gefangenen annehmein Damit sie dazu desto geneigter werden, haben sichdie Franzosen dazu verstanden, einige Artikel abzuändern; so erstlich haben sie zugegeben, daß ungeachtetdes Vorbehalts von Kaiser und Reich und Andern der König uns auch gegen diese Hülfe leisten werde,sofern wir von ihnen angegriffen würden. Zweitens: statt neun Jahre nach des Königs Tod soll die Ver-einung nur ein Jahr nach demselben fortdauern. Und da nun diese Zugeständnisse allein der fiinf Ortewegen gemacht sind, so bittet man deren Boten dringend, die Sache heimzubringen und auf einem neuenTag zu Bern, Dienstag vor Lichtmeß (29. Januar) die endliche Antwort ihrer Obern zu geben. Inzwischensoll das Geld hieher gebracht und den Orten, welche die Verträge annehmen und besiegeln, zu ihrem Theilausgerichtet werden. Der acht Orte Gefangene sind bereits frei und auf der Heimkehr begriffen. K. Mansoll heimbringen, ob man nach dem Vorschlag des Landvogts von Neuenbürg dem Vogt von der Zihl Geleitgeben wolle. I». Albrecht vom Stein ist des Handels wegen, der zwischen ihm und etlichen Angehörigen vonSchwyz und Glarus waltet, abermals erschienen. Es wird beschlossen, daß beide Theile auf dem nächsteil Tagzu Lucern erscheineil und ihre Sache vorbringen solleil, die dann rechtlich oder gütlich entschieden werden soll.I» Weiter haben der genannte Albrecht vom Stein lind Mithafte gegeil die Anschuldigung des Hingerichteten Bechlivon Wädenswpl, daß sie sich haben durch Geld bestimmen lasseil, aus dem Gebirg in Lamparten abzuzieheil,sich dermaßen verantwortet, daß man daran Befriedigung hatte und ihnen, so wie andern von demselbenverdächtigten Personen von Schivyz, Basel und Appenzell, eine Ehreilerklärung gegeben hat. „Möllen wirachten, das der hingericht Bechli Im selbs vnd andern Vnrecht gethan habe." it. Jedermann soll sorgen.