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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1515.

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sollen die Briefe in die Orte, welche den Frieden zugesagt haben, zur Aufrichtung und Besiegluug geschicktund dabei den drei Städten aufgetragen werden, mit den Boten des Königs von Frankreich, seiner Mutterund dem Herzog von Savoyen zn unterhandeln, „ob sy vtzit bessers oder mittels finden möchten, dz sye derhilff oder der zal Jaren halb, die zu mindern vnd anders, davon vff disem tag gerett vnd wie oblut inden antwurten gemeldet wird." Nachdem alles dieses geschehen, soll Bern allen Orten einen Tag ansetzen,wo man sich mit Gottes Hülfe endlich zu vereinbaren hofft. Auch soll man sich verständigen, wie man dasGeld theilen wolle, falls man die Bezahlung empfängt, v. Die Zusätzer in den Schlössern Lauis undLuggarus will man dort lassen, bis man weiß, woran man ist; man soll auf sie, sowie auf Bellenzgutes Aufsehen halten, falls der König etwa sich Untreue zu Schulden kommen ließe. «R. Die Graubündnerhaben die 1000 Ducaten gefordert, welche ihnen verordnet sind. Da sie aber bezüglich des Genfer Friedensauf dem heutigen Tag noch keine Antwort gegeben haben, so wird ihnen gesagt, sie sollen auf nächstem Tagendliche Antwort geben, ob sie den Frieden annehmen wollen oder nicht, dann erst möge Weiteres verhandeltwerden, v. Bezüglich des Pensionenbriefs von Baden wird beschlossen, es soll jedes Ort den seiuigenbeförderlich nach Solothuru schicken, damit dieses sie besiegle; Solothurn soll seinerseits seinen Brief auchmachen und in die Orte zu besiegeln schicken; nachher soll jedes Ort, wenn sich seine Gemeinde oder obersteGewalt besammelt, den Brief vorlesen und beschwören lassen, wie das früher auf Tagen auch beschlossenworden ist. t. Rudolf Rhan von Zürich ist nach Lucern gekommen, um vor geineinen Eidgenossenfoderjedem Ort insbesondere gegen Jeden Recht zu begehren, der au ihn eine Ansprache mache. Lucern hatteihn bis jetzt gefangen gehalten. Der Bote von Zürich erklärt, nicht seine Herren, sondern die Aeuhern habeil«vff Jil trungen", denen habe er Zusage gethan; sie wolleil ihn bei sich erwarteil und sollst nirgends berech-tigen. Daher hat man ihn schwören lassen, bis auf Weiteres die Stadt Lucern nicht zu verlassen und daselbstzu erwarten, wer ihn berechten wolle.

«I fehlt im Schwpzer Exemplar.

Zu t. Die Anklagen oder Berläumdungen, gegen welche Rudolf Rhan Jedermann zu Recht forderte,betrafen Berrätherei und Erpressung während des Krieges in Italien. Siehe Züricher Abschiedeband Vl. 484.

«S8

Bern. 4Zjsti, 14. Januar (Montag nach iinorü).

Staatsarchiv Luecr»: Allgemeine Abschiede, I'. 122. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VIl. K2. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, I'. Z8l». Archive Schwyz, Solothur», Schanhanse».

i». Von dem angekommenen päpstlichen Breve ist jedem Boten eine deutsche Uebersetzung mitgetheiltworden, um selbe seinen Herren und Obern vorzulegen. >». Herr Ulrich von Habsperg, als kaiserlicherBote, hat Antwort begehrt auf seine bei frühern Tageil gemachten Anbringen, 12,000 Knechte in kaiserlichenSold zu gebeil, mit Frankreich nichts zu beschließen und endlich statt etiler Abordnung an den Kaiser denTag auf Conversiouis Pauli hillauszustellen. Da aber dieser Tag anderer Geschäfte wegen angesetzt istuild deßhalb Niemand Instruction auf die kaiserlichen Begehren hat, so wird das Begehren des kaiserlichenBoteil in Abschied genommen. Wenn inzwischen der Kaiser einen Tag ansetzen würde, so mögen selbendiejenigen Orte besuchen, denen es gefällt, v. Zürich hat schriftlich die Ankunft der Botschaft desKönigs voll England angezeigt und daß dieselbe beförderliche Ansehung eines Tages nach Zürich begehre.