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October 1515.
Zu t. 1515, 18. October. Innsbruck. Kaiser Maximilians Instruction an Hugo, Bischof zu Constanz, undUlrich von Habsperg, seine Gesandten an die Eidgenossen „setz zu Lucern versamelt."
1. Dank für die Sendung der Boten nach Landeck.
2. Mittlerweile habe sich Vieles geändert, der Herzog von Mailand habe sich mit dem Schloß den Franzosenergeben, der Papst sich mit denselben vertragen, der Vicekönig von Aragon sein Kriegsvolk zurückgezogen. Allerdieser unvermutheter Abfälle ungeachtet wolle der Kaiser mit den Eidgenossen im Kriege gegen Frankreichbeharren. Man müsse aber ernstlich berathen, wie man der nun durch Mailand und Venedig erweiterten fran-zösischen Macht ohne die übrigen Bundesgenossen Widerstand thun könne. Das könne auf folgende Weisegeschehen:
3. Der Kaiser wolle alles Kriegsvolk, das er aufbringen könne, mit den Eidgenossen gegen Mailandschicken und womöglich selbst mitziehen. Obschon die Last des Krieges den Kaiser schwer drücke, so wolle er dochden Eidgenossen, sobald sie 20,000 Mann ausrücken lassen, 20,000 Kronen geben. Der Zug müsse eilig vor-genommen und wegen des nahenden Winters schnell zum Ziel geführt werden. Auf diesen Fall sei Hoffnung,daß auch der Papst und der Vicekönig wieder Hülfe leisten werden. Der Kaiser habe auch eine gute Zahl vondem Kriegsvolk des Vicekönigs in seinen Dienst genommen. Brescia halte sich gut und die deutschen Knechte imfranzösischen Heer wollen nicht wider den Kaiser streiten.
4. Zweck des Feldzugs sei, den Herzog von Bari zum regierenden Fürsten in Mailand einzusetzen oder dasHerzogthum zwischen diesem, dem Kaiser und den Eidgenossen, oder auch zwischen den Eidgenossen und demKaiser allein zu theilen, so daß die Eidgenossen so viele ihnen gelegene Städte, Schlösser und Herrschaften behalten,daß sie daraus den Betrag ihrer Kosten und der jährlichen Pension, die ihnen von Mailand zukommen sollte,bezögen. Dieser Vorschlag müsse aber geheim gehalten werden, damit die Mailänder nicht darob erschrecken unddesto stärker zu den Franzosen halten.
5. Um diese Dinge zu berathen, müsse ein neuer Tag angesetzt und müssen die Boten zu selbem mit Voll-macht, ohne Hintersichbringen zu beschließen, versehen werden. Die Boten, die bei ihm seien und zu weitererVerhandlung keine Vollmacht haben, entlasse der Kaiser in Gnaden.
6. Was auf diese Eröffnungen den kaiserlichen Boten begegne, sollen sie eiligst ihrem Herrn berichten, damiter weitere Vorsorge treffen könne.
KÄK.
Genf. 1 s;tZ, 29. Oetober (Montag nach Awc>m3 ü Inäo).
Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, !'. 10«. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 4«S. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, I>. S2Z. Archive Solothur», Schaffhansen.
z». Jeder Bote weiß, wie der Herzog von Savoyen mit großein Gefolge uns in eigener Person ent-gegengeritten ist und uns ehrlich und wohl empfangen, „onch sich in dein Handel des fridens nit anders den»gebürlichen gehalten hat." I». Der Landvogt von Neuenburg hat begehrt, daß man den Amtleuten undVögten der Grafschaft das Korn, den Haber und den Wein zu Geld anschlage, damit sie selbes zuverkaufen wissen und die Zinse, die wir Eidgenossen auf der Grafschaft schuldig sind, bezahlen können. Dassoll man heimbringen, e. „So weist dann ein jeder Bott, was vff vorgehaltnem tag zu Lucern von DanielBabenbergs wegen, Altschultheißen zu Soloturn, angezogen vnd wie er vor vns, den Batten, har gen Jenffkomm, auch wie sin anschlug ist gewesen, etlich Cappittel des fridens zu stellen vnd vns allen hinderrugs