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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1515.

geben. «. Wir haben wenige Appellationen erledigt, und die meisten verschoben, bis man aus dem Lagerkommt, dann soll Zürich acht Tage darnach einen Tag verkünden, der alte Vogt von Domo soll dannzu Domo Rechnung ablegen, der alte Vogt im Mainthal und der von Luggarus sollen sich zu Luggarusauf der Appellation finden lassen, 4. Vei der Vertheilung des Geldes trifft es jedem Ort 132 rheinischeGulden 1 Dickplaphart. K. Der Vogt von Luggarus wird angewiesen, im Schloß, besonders an einemThurm, die erforderlichen Reparaturen vorzunehmen. I». Wenn sich ein geschickter Büchsenmeister findet,der auch Pulver machen kann, so soll man einen solchen mit erhöhtem Sold nach Lauis und Luggarusschicken und den jetzigen abdanken.

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Lucern. 4643,4. Juli virioi).

Staatsarchiv Luc-ru: Allgemeine Abschiede, U. 73. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 38». Staatsarchiv Bern: Allgemein-Eidgenössische Abschiede, I>. 2»». 2ll. Archive Schwoz, Solothur», Schaffhause».

Eine abermalige Botschaft derer von Nothweil begehrt zu wissen, ob mit dem Kaiser über dessenBewilligung zu ihrer Vereinung mit uns nichts verhandelt oder erlangt worden sei. Es wird ihnen geant-wortet, daß der unruhigen Zeiten wegen und weil inzwischen der Kaiser sich in entferntere Lander verfügthabe, nichts geschehen sei. Hierauf hat die Botschaft weitern Rath verlangt, welcher ihnen dahin gegebenwurde, daß sie vor der Hand die Werbung anstellen sollen, bis der Kaiser wieder in die Nähe komme unddie Verhältnisse sich ruhiger gestalten; nichts destominder sollen sie auf uns getreues Aufsehen halten und auchwir werden sie achten, als ob sie mit uns in Bündniß stünden. 4». Jeder Bote kennt das Schreiben derervon Constanz in Betreff der von dort uns zugezogenen Knechte. Darauf ist ihnen geantwortet: Da kaiser-liche Majestät und wir Eidgenossen in Bündniß stehen und der Krieg uns beide Theile berühre, sei ihrVerbot befremdlich und uns unleidlich. « . In Betreff des zu Rom zwischen dem Papst, dem Kaiser, demKönig von Aragonien und dem Herzog von Mailand geschlossenen Bündnisses, welchem beizutreten die Eid-genossen eingeladen werden, hat man auf dem letzten Tag zu Lucern verlangt, der Bundbrief nebst denArtikeln, deren Abänderung wir verlangen, soll in deutscher Uebersetzung den Orten mitgetheilt werden. Dasist aber bisher nicht geschehen, weßhalb auch noch keine gleichförmige Antwort gegeben werden kann. DieSache erleidet aber, zumal nach den von unfern Boten in Mailand erhaltenen Schreiben und nach Rathund Ermahnung des Cardinals durch den Kirchherrn von Uri, keinen Verzug. Daher hat man jedemBoten eine deutsche Abschrift der Vereinung, der abgeänderten Artikel und des Missivs unserer Voten inMailand gegeben und schon auf Samstag den 12. dieses Monats einen andern Tag zur endlichen Behand-lung dieser Sache nach Lucern angesetzt. ,4. Des zu Wettingen gefangen liegenden Mönchs wegen soll manauf demselben Tag antworten. Ebenso über das Anbringen, welches die von Baden und von Sargansauf dem Tag zu Baden des mailändischen Geldes wegen gethan haben. 4'. Der Schriften wegen, die vondes Königs von Frankreich Mutter in Betreff des Geleits auf den Tag zu Baden gekommen sind, hat mannicht gleiche Instruction und dazu gut befunden, die Ansichten der Näthe im Feld bis zum nächsten Tageinzuvernehmen, wobei man sie gleichzeitig zu guter Wachsamkeit auffordert. K. Lucern, das in der Mitteder Eidgenossenschaft gelegen ist, soll die dahin gelangenden Briefschaften öffnen, den übrigen Orten mit-theilen und je nach dem Inhalt Tage ansetzen. Zz. Man soll auf nächstem Tag antworten, ob man (die