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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1515.

St. Margaretha die Steuer zu nehmen, wie solches von Alterher gekommen ist, auch die von Rüti undSenmvald in Eid zu nehmen. ». Baden und Sargans verlangen abermals Theil an dem mailändischenGelde, worüber man ihnen bisher wohl freundliche Worte gegeben, aber noch nicht entsprochen habe. Daman auf diesem Tage keine Vollmacht hatte, so soll ihnen auf dem Tag zu Lucern Antwort werden,a. vr. Neichenbach hat sich anerboten, denjenigen Ansprechens an kaiserliche Majestät, welche auf demTag anwesend wären, Antwort zu geben. Da aber unter den Unfern im Feld sich vielleicht auch solcheAnsprecher befinden, so ist man mit ihm übereingekommen, die Sache vorläufig anstehen zu lassen bis zuderen Rückkehr. Dann mag dasjenige Ort, welches von den Seinen deßhalb angerufen wird, den übrigeneinen Tag ansetzen, ans dem die Ansprecher insgesammt erscheinen und ihre Ansprachen verhandelt werdensollen, z». Der Bote von Mailand berichtet im Auftrag seines Herrn, der Herzog von Genua sei auf diefranzösische Seite übergetreten, wie jeder Bote weiter zu sagen weiß. «j. Der Span zwischen Schwpz undGlarus einer- und den fünf Orten andererseits ist nach Anhörung des Briefs derer von Schwpz und Glarusund der Öffnung und des Vertrags zu Sargans heimzubringen genommen, damit deßhalb Tag gesetzt werde,i'. Auf das Antmortbcgehren Solothurns des Zolls wegen, den es zu Villmergen in den Aemtern zu habenvermeint, kann aus Mangel an Vollmachten ans diesem Tag nicht eingetreten werden, s. In unsermUrbarbuch zu Baden steht, es soll einem Untervogt fiir einen Nock nicht mehr denn 3 Pfund gegeben werden.Darüber beklagt sich der Landvogt Hans Heinzli, behauptend, er habe den Untervögten mehr gegeben undwenn ihm nun nicht mehr vergiitet werden wolle, so müsse er großen Schaden leiden. Darüber soll mansich auf dem nächsten Tag erkläreil, damit auch der neue Vogt wisse, woran er sich zu halten habe,t. Der Handel des Felix Jung von Zürich und des Brüwiler von Freiburg, wie Vogt Heinzli und Herten-klaus bei ihren Eiden darüber allsgesagt, wird unfern Eidgenossen von Zürich ausführlich mitgetheilt. Aufdem nächsten Tag soll man antworten, was mit dem Mönch, der zu Wettingen gefangen liegt, gehandeltwerden soll. v. Der Vogt in den Aemtern im Argau soll auf dem nächsten Tag nach seiner HeimkehrRechnung ablegen. Das Anbringen derer von Bremgarten gegen Hans Sager, der Appellation halb,will man Heimbrillgen. Der zu Badeil angenommene Artikel lautet:Item als dann gemeiner EidgnossenBekandtnllß von Iren ratsbotten vffgesetzt, das sich menklich in Iren Herrschaften wer einer Vrtail beschwärt,mag sich dero beruffen und appelliren für gemeiner Eidgnossen Ratsbotten, wo dann die versampt zusamenkomen, lassent die von Bremgarteil beschechen." x,. Zwischen Zürich und dem Fischer von Dietikon habendie Boten erkennt, sie lassen Zürich bei alleil seinen Rechten auf der Limmat nach Inhalt seiner Briefe, denUebergriff des Fischers soll der Landvogt zu Baden nach Befund der Sache strafen, doch ist unser bittlichesBegehren, daß Zürich den Fischer bezüglich der Kosten unersucht lasse, z . In der vorigeil Rechnung VogtHeinzlis steht an Botenlohn und Schulden, die Vogt Schiffst hätte bezahleil solleil, 68 Pfund 3 ß. verrechnet.

Rechnung: Vom Landgericht im Thurgau erhält ein Ort 8 Gulden minder 1 Ort, von der Grafschaft2 Gulden 3 Ort, 15 Constanzerbatzen für 1 Gulden, vom Vogt im Nheinthal 24 Gulden gleicher Währung,vom Hauptmann zu St. Gallen 35 Gulden 1 Ort, 15 Batzen für 1 Gulden, von Dießenhofen 9 rheinischeGulden 1 Dickplaphart, vom Vogt im Sarganserland 40 Gulden, je 24 Haller für 1 Gulden-, ans denBüchsen: zu Mellingen 11 Gnlden zu 16 Batzen, zu Bremgarten 3 Gulden 1 Ort, 1 Gulden zu 16 Batzen,bei den Bädern 12 Batzen, zu Zurzach 8 Batzen, zu Klingnau 9 Batzen, zu Koblenz 3 Gulden 2 Batzen, ausder Geleitbüchse zu Badeil 22 rheinische Gulden 1 Dickplaphart, von Schinders Hof 20 rheinische Gulden,vom Stadthof 3 rheinische Gulden 2 Batzen, nochmals aus der Geleitbüchse zu Baden jedes Ort 13 Gulden