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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März ISIS.

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nicht zu Stande komme, so erbiete sich doch der Kaiser, gleich nach dem Tag unsere Knechte anzunehmenund zu besolden. Alles das soll geheim bleiben, damit die Franzosen nicht gewarnet werden. Fernerhat die kaiserliche Botschaft angezeigt, kaiserlicher Majestät Enkel, Erzherzog Carl, habe nur aus dem GrundeGesandte nach Frankreich geschickt, weil der König Lehenherr einiger seiner Besetzungen sei, um diese LehenM empfangen, auch im Interesse seiner Leute, da die beidseitigen Gebiets aneinanderstoßen. Auch der Kaiserhabe nach altein Herkommen eine Votschaft an den neuen König von Frankreich gescheckt, die daneben Befehlgehabt habe, die Gesandten des Erzherzogs zu warnen, daß sie sich nicht verführen lassen, denn durch kaiser-liche Majestät soll in diesen Sachen keine Untreue gebraucht werden. Weiter hat die kaiserliche Batschaftbegehrt, weil nun der Kaiser, der König von Aragonien und der Herzog von Mailand die gemeine Ver-einung angenommen und besiegelt haben, so möchten Bern, Freiburg, Solothurn und andere Orte die-selbe ohne längern Verzug auch besiegeln. Was endlich die Ansprachen Einzelner an kaiserliche MaMatbetreffe, so werde der Kaiser ans nächsten St. Johannestag eine Botschaftnach Baden im Argan senden, ummit deii Ansprecheru ein gütliches Abkommen zu treffen, oder nach Vorschrift der Erbeinung ihnen darüberzu Recht zu stehen. Da der Eidgenossen Boten bezüglich des Tags zu Biberach nicht gleichen Befehlhatten, so wird zu schließlicher Behandlung dieses Punktes Tag gesetzt nach Lucern auf den kommendenOstermittwoch (11. April). «. Die savoyischen Voten, nämlich der Herr von Foresta, Abt zu Peterlingen, derHerr von Mont und der Secretär Lambert danken im Namen ihres Fürsten, daß wir demselben vergönnt,was wir andern abgeschlagen haben, zwischen uns und dem König von Frankreich einen Vermittlungsversuchzu machen, und eröffnen, der Herzog werde sich weder Mühe noch Kosten reuen lassen, um zwischen beidenihm bundesverwandten Theilen eine Ausgleichung zu Stande zu bringen. Weil aber dieser Tag zu eiligangesetzt worden, als daß der Herzog, auch der König und sein Parlament zu Paris die Sache hätten gehörigüberdenken und die Gesandten mit Vollmacht abfertigen können, so verlangen sie, daß auf Kosten des Herzogsein anderer Tag angesetzt werde, in der Hoffnung, daß bis dahin entsprechende Aufträge eintreffen werden.Wenn es die Nothdurft erfordere, so werde der Herzog den Tag persönlich besuchen, ^bschon wegen der400,000 Kronen kein Anstand sich ergeben werde, so seien doch andere Artikel, die näher zu erläutern undzu verbessern sein werden. Wiewohl nun solcher Verzug den Eidgenossen nicht gefällt, so sind sie doch derMeinung, ein derartiges Anerbieten nicht zu verachten und haben dehhalb einen andern Tag gesetzt aufSonntag vor Philipp und Jacob (29. April) wieder nach Bern, um die savopische Botschaft anzuhören,z». Die Boten des Abts und der Stadt St. Gallen und des Landes Appenzell haben das Gesuch erneuert,man möchte die Ihrigen bei der Theilung des mailändischen Geldes bedenken. Auf dein Tag zu Lncernam 23. April (Georgii) will man hierauf antworten, «z. Ebenso will man über Sässelins Angelegenheitsprechen. ». Der päpstliche Legat, Bischof von Verulan, meldet, die Vesiegelung der Vereinung durch denPapst sei vorzüglich deßhalb in Verzug gekommen, weil von Seite des Kaisers und des Königs von Aragondie Rückgabe der Städte Parma und Piacenza an das Herzogthum Mailand noch nicht zugesagt sei. Manmöchte das zum Besten aufnehmen, der Papst wolle die Vereinung halten und, selbst wenn die Herausgabe derbeiden Städte nicht erfolgen sollte, Mittelwege suchen, um der Sache zum Fortgang zu verhelfen. 8. DerLegat hat auch ein päpstliches Breve vorgelegt, wodurch wir ersucht werden, den Prälaten aus Frankreich,welche Seine Heiligkeit zum Besten der Kirche und behufs Verbesserung einiger Mißbräuche berufen hat, Geleitzu gebeii. Da die Boten hierüber keine Vollmacht haben, so soll auf dein nächsten Tag zu Lucern darausAntwort folgeii. t. Caspar von Silinen hat sich erboten, sofern Jemand fürderhin gegen ihn etwas anziehe.