Juli 1514.
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mit aller Zubehörde, mit Menschen, Erdreich, hohen und Niedern Gerichten, Twingen und Bannen zu derdrei Orte Händen gefallen sein und weder die Cottas, noch ihre Nachkommen, noch irgend Jemand von ihret-wegen mehr ein Recht daran haben sollen. Die Boten von Uri haben erklärt, in dieser Sache sich vonden zwei übrigen Orten auch nicht sondern, sondern dem Spruch beitreten zu wollen. Lucern, Uri undNidwalden hängen dem hierüber errichteten Briefe ihre Secretsiegel an.
Pergamentene Urkunde mit anhiiiigenden Siegeln der drei Orte.
564.
Lucern. 4 3 4 23. Juli (Sonntag vor laaobi).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 9. 333.
Da auf letztem Tag der Jahrrechnung zu Baden auf Bitte des Grafen von Luggarus angesehen wordenist, ihm gegen unsere Eidgenossen voll Lucern, Uri, Unterwalden nid dein Wald und Zug behülflich zusein, damit er wieder zur Herrschaft Luino, seinein väterlichen Erbe komme, so sind auf heilte Boten vonBern und Obwalden vor unfern Eidgenossen voi, Lucern erschienen und haben im Namen gemeiner Eid-genossen sich iil diesem Sinne verwendet und verlangt, daß dem Grafeil vor den unbetheiligten Orten Rechtgehalten werde. Hierauf haben unsere Eidgenossen von Lucern nach gepflogener Berathung erklärt, siekönnen für sich allein keine Antwort geben, haben aber einen Tag angesetzt, um sich mit Uri, Unterwaldenllid dem Wald und Zug zu berathen und werden dann auf dem Tag zu Bern hoffentlich befriedigendeAntwort gebeil.
565.
Sch wy z. 26. Juli stff Smu Ammuag).
Staatsarchiv Zürich : Abschiede, VI. 2Z0. Staatsarchiv Bcr» : Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ». 3Z7.
Bezüglich der Verwendung der Näthe aus dem graueil Bund für Nußbaumer wird die Sache aufden Tag zu Bern verschoben. ?». Es soll zu Bern verhandelt werden unserer Eidgenossen von Solothurnund ihres Schultheißen Conrad und Venner Stöllis wegen, die sie trotz schwerer Verläumdung wieder inEhreil gesetzt habeil. v. Bern und Basel solleil trachteil, den Sässeli, Thomas Bischer und Hans vonSt. Gallen, die aus Bernergebiet nach Solothurn entwichen sind, habhaft zu machen. «I. Man soll sichentschließen, was der Absage Vogt Fluders zu Domo wegen zu thun sei. « . Da iu der Sache des Grafenvon Luggarus keines der vier Orte den von uns zu ihnen gesendeten Boten Antwort gegeben, sondern die-selben eine Zusammenkunft gehabt, aber auch von dieser aus uns nicht geantwortet haben, haben wir ihnengeschriebeil, sie sollen auf dem Tag zu Bern endliche Antwort geben. Falls sie da nicht von ihrem Vor-nehmeil abstehen und dein Spruch der Mehrheit, der auf dem Tag zu Badeil ergangen ist, nachleben wollen,so wollen wir sie nach den Bünden mahnen, das ergangene Urtheil in Kraft besteheil zu lasseil, oder mituns darüber in's Recht zn stehen nach Vorschrift der Bünde.
Zu Das daherige Schreiben an Luccrn liegt im Staatsarchiv Lucern bei den ungebundenen Abschieden.
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