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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1514.

Papst einen Frieden zwischen dem Kaiser und den Venedigern vermittelt habe, der jetzt durch den Bischofvon Gurt beschlossen werden soll, daß den Venedigern ihr Kaufhaus genannt Nealp (Nialto) verbrannt sei,was sie um mehr denn 300,000 Ducaten in Schaden gebracht habe. Es soll auf dem Tag zu Zürichabermals berathen worden, ob nicht durch gemeinsames Einverständniß die heimlichen Pensionen in derganzen Eidgenossenschaft abgestellt werden sollen, wie sie schon einige Orte bei sich abgestellt haben, damitUnruhe und Widerwärtigkeit, wie sie bereits aus diesen Pensionen entstanden, in Zukunft vermieden undgrößere Unfälle verhütet werden. «».Deßglich als vergangnes Jars ein böser anslag vnd verrätterybeschechen, das der gemeyn man in der eydgnoschaft erzürnt vnd nit vnbillich, wil man vermeynen, dz Michvbel allenthalb nit gestrafft, sunder ze besorgen sin möcht, dz noch etwas in dem Handel schuldig vnd befläkt,darum gut sin möcht, dz sölh übel, wer sölhs schuldig, nach sinem verdienen gestraft wurde, dadurch jeder-man gerüwigt, Ist angesehen, dz in aller epdgnoschaft in Stetten vnd lendern sich yederman der fach halbzum flißigsten erkönnen vnd wer anzöug ze geben müsse vff pemant, dz sölhs beschehe vnd welche erfundendemnach gestrafft werden." z». Des Präsidenten von Dijon wegen ist erkannt:welhes ort da ützit erkönnenan Im mög dz ouch tun, dann sust ist sin Handel vnsern lieben epdgnossen von Bern, da er gefangen ist,als vor ze tagen heimgesetzt", «z. Das Erbieten, welches der König von Spanien durch seinen Gesandtenbeim Herzog von Mailand an unsere Boten daselbst hat thun lasten, soll Vogt Fleckli, der jetzt wiederhinein geschickt wird, bestens verdanken, i . In Betreff Neuenbürgs haben die vier Städte abgeredet,wenn auf dem Tag zu Zürich davon geredet würde, so wollen sie, bevor sie den andern Orten Antwortgeben, zuvor eine besondere Besprechung halten und jedenfalls die Eidgenossen bitten, sie gütlich bei derHerrschaft bleiben zu lassen, wie bisher.

> fehlt im Berner Exemplar, r nach Berner- und Solothurner Exemplar.

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^ nnis. 154^, 8. Februar (an vist tag

Staatsarchiv Lucern: Lauis und Luggarus-Abschiede, I. ZI. Staatsarchiv Zürich. Archive Freiburg, Solothuru, Schaafhausen.

ZK. Jeder Bote soll die Frage an seine Herren bringen, ob man das Schloß Lauis wieder bauenwolle oder nicht. ?». Da die von Lauis begehrt haben, daß der Richter im Rathhaus, nicht im Schloßwohnen soll, wird ihnen geantwortet, wir wollen das an unsere Herren bringen. «. Die Frauen, welchemit den Franzosen im Schloß gewesen, sind alle verrufen und ist ihr Gut verkauft worden. Nun befindetsich unter dieser Zahl auch eine Frau von Lauis, die einen Franzosen zum Ehemann hat, Namens Mag-dalena de Pedrobon, welcher ebenfalls ihr Gut zu unfern Händen ist verkauft worden; diese bittet um Rück-erstattung desselben. Das will man heimbringen. «I. Die Burger von Lauis haben dringend um Begna-digung von vier Jünglingen gebeten, welche mit den Franzosen im Schloß gewesen und verrufen sind.

Da unsere Herren auf dem Tag zu Baden denen von Lauis in ihren Capiteln bewilligt haben, eineMünze aufzurichten, so haben diese nun begehrt, mit uns um den jährlichen Schlagschatz, den sie uns zugeben haben, überein zn kommen. Sie bieten als erstes Angebot jährlich 200 rhein. Gl. von dem Augen-blick an, wo die Münze eröffnet werde, k'. Die von Lauis sanunt dem Thal sind für das vergangeneJahr und fortan jedes Jahr unfern Herren zn Steuer zu geben schuldig 1003 rhein. Gl. 29 Groß. Die-