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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1514.

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daß sie sofort aufbrechen können, wenn der Fall der Noth eintritt. Der Freiknechte wegen bleibt es beidem Beschluß, keine solche mitziehen zu lassen. I». Ab diesem Tag ist auch dein Herzog von Mailandund dein Burgermeister Falk von Freiburg geschrieben, daß sie das Geschütz und die Reisigen bereit halten.Jedes Ort soll sich nach geschickten Büchsenmeistern erkundigen, welche man dem Herzog in seinen Soldschicken könnte. Den Voten, die nach Lauis, Luggarns und Domo gehen, wird ausgetragen, mit Rathund Hülfe der dortigen Vögte jene Gegenden mit Inanspruchnahme der Landsassen in Vertheidigungszustandzu setzen. ,K. Dem Cardinal von Sitten wird für seine Warnungen schriftlich gedankt. Dabei wird ergebeten, auf alle Vorkommenheiten auch ferner ein wachsames Auge zu halten und eilends zu berichten.Jedes Ort, in welches solche Schreiben kommen, soll dieselben öffnen und nach Kenntnißnahme von derenInhalt unverzüglich handeln, wie es die Nothdurft erfordert. «. Der Cardinal von Sitten hat auch Etlicherwegen geschrieben, welche aus dem Lande Wallis flüchtig sind und theils in unserer Eidgenossenschaft, theitsin Savoyen im Gebiet des Grafen vonTschalant" liegen undAngriff vnd Niderwurff" thun, mit Begehren,man möchte dieselben im Betretensfall gefangen legen und bestrafen und auch vom Herzog von Savoyendas gleiche verlangen. Darauf ist beschlossen, dem Cardinal lind dein Landrath von Wallis zu schreiben,man werde die Betreffenden im Betretensfallzu Recht handhaben." Dem Herzog von Savopen wirdgleiches anempfohlen. L» Schwpz wird angegangen, seinen Ammann Fleckli beförderlich zum BurgermeisterFalk von Freiburg an des Herzogs von Mailand Hof zu schicken, damit er, wie schon früher, auch in diesenbedenklichen Zeitlüufeu da das Beste thue. K. Bern bringt wieder an, wenn ein Ort oder sonst Jemandden dort gefangen liegenden Präsidenten von Dijon zu berechten oder von ihm etwas zu vernehmen wünsche,so möchte man das thun. Jedes Ort soll sich daher über diesen Gegenstand berathen. Is. Nenward Göldli,Jacob Schmid, Ulrich Huser und Hans zum Kreuz sind auf diesen, Tag erschienen und haben gebeten, manmöchte ihnen diejenigen zu Recht stellen, welche die Rede auf sie gethan haben, sie seien vermummt (ver-buzet") in die Stadt Dijon geritten, dem, sie wollen mit guter Kundschaft beweisen, daß ihnen mit dieserRede Unrecht geschehe; sie seien nach Abschluß des Vertrags öffentlich in die Stadt geritten, um die beiLongecourt gefangenen Knechte auszulösen und zu ledigen. Z. Der Vogt im Argau zeigt an, er fei zurZeit des Aufstandes gegen Lucern in den Aemtern gewesen und habe den Leuten daselbst verbieten lassen,sich der Sache anzunehmen, etliche aber seien ungehorsam gewesen und auch vor Lucern gezogen mit allerleiunziemlichen Worten und Werken. Er fragt an, ob er diese deßhalb vornehmen und strafen soll oder nicht.Jeder Bote der sechs Orte soll darauf auf künftigen Tag zu Zürich Bescheid bringen. Ii.» Die Knechte imSchloß (zu Mailand) beklagen sich schriftlich über die geringe Besoldung und schlechtes Quartier, auch habe mandas Geschützin rocken gethan" und sie haben keine Gewalt im Schloß, sondern dasselbe fei ganz in Händender Welschen u. s. w. Darauf hat man auch die Verantwortung des Herzogs über diese Klagen angehörtund den Knechten geschrieben, sie sollen solche Zwietrachtanstelle!,", man werde ihre Klagen und desHerzogs Verantwortung heimbringen und vom nächsten Tag zu Zürich ferner:, Bescheid geben; inzwischensollen siefromklich dienen" und weder in Worten noch in Werkel, Unfug treiben. I. Der Besetzung desSchlosses Cremona wegen hat die Botschaft von Mailand verlangt, die Knechte im Schloß zu Mailandsollen 50 ans ihrer Mitte dorthin senden, was diese aber verweigern. Es soll daher jeder Bote auf denTag van Zürich Instruction einholen, ob man die Knechte zu Mailand theilei, oder ob man andere undwie viele nach Cremona schicken wolle, i». Der mailändische Bote berichtet auf Befehl des Herzogs, der-selbe habe Kunde erhalten, daß die Königin von Frankreich den 8. dieses Monats gestorben sei, daß der