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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1513.

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AZA

GrandsoII. 1 ZI Z, (ohne Tagesangabe).

Archiv Solothurn.

Tag der vier Städte wegen des Spans um die. Märchen zwischen den Herrschasten Grandson und Vaux-marcus.

Heimbringen, ob man den Span zwischen den Chorherren und Caplänen wegen einem Erbfallan geistliches Recht kommen lasseil soll, oder ob sie nach dem Stadtrecht rechten sollen. I». Betreffend dasKornmaß (zu Neuenburg) haben Bern, Lucern und Solothurn den Vorschlag angenommen, Freiburg hatnicht antworten wollen; es ist aber wachsender Schaden, daher soll Freiburg auf uächsten Tag antworten,v. Der Landvogt will wissen, ob wir den Wein theilen wollen, «ll. Die weggelaufenen Knechte hat mangestraftvnd beuolhen mit wyber vnd kinder zu teylen"; die Zurückgekehrten begehren Gnade, wie sieAndere auch erhalten haben, v. Der, welcher Hauptmann zu Chatillou gewesen, bittet um Hülfe, daß das,was ihm abgestohlen worden, ihm wieder erstattet werde. Die, welche das Haus genommen, haben es imNamen des Kölligs von England inue, haben die englische Fahne ausgesteckt und das Gericht daselbst indes Königs voil England Namen beseht, k. Der Eigenleute wegen, die sich gern ablöseil möchten.

SZK.

Beggenried. 1 4. Januar (Mittwoch vor hl. dr« König?).

Staatsarchiv Luccrn.

Schultheiß, kleine und große Näthe der Stadt Lucern und Amman», Näthe und Gemeinden der LänderUri und Nidwalden Urkunden was folgt: In jüngst verflossenen Jahren sei durch ihre Vögte und Amtleutezu Luggarus und Lanis das Thal und die Herrschaft Valkü ans Gründen, die hier auzusühren überflüssig,besetzt und zu ihren Händen genommen worden. Nun habe aber erstlich Herzog Maximilian von Mailandgebeten, die Verdienste des edeln Herrn Stephan Cotta und seiner Vorfahren, welchen die Herrschaft Valkulänger als seit Menschengedenken rechtlich zugehört habe, gegen die Herzoge von Mailand und die drei Ortezu bedenken und ihm die Herrschaft wieder zu überlassen. Eben dasselbe Gesuch habe Herr Stephan Cottaselbst mit seinen Söhnen Johann Anton und Johann Ambrosius dringlich gethan. Darauf haben die dreiOrte dem Stephan Cotta und seinen Söhneil in Betracht der Dienste, die sie dein Halls Mailand lind ihnengethail und noch thun mögen, die Herrschaft Valku wieder zurückgegeben, mit nachfolgenden lauter abgerede-ten und vorbehaltenen Gedingen: 1. Di: Cotta sollen die Leute des Thales, die den drei Orten gehuldigthabeil, deßhalb an Leib und Gut unbeschwert lassen; thäten sie solches nicht, so behalten sich die drei Ortevor, das Thal wieder zu Händen zu ziehen. 2. Da in dem Thal große Klage gewesen, daß Raub, Todt-schlag, Mord ». dgl. nicht bestraft worden seieil, so sollen Stephan Cotta und seine Söhne sorgeil, daßsolche Missethaten nicht vorkommen oder unverzüglich bestraft werden. Wenn sie dazu Hülfe bedürfen, sosollen sie es an die drei Orte gelangen lassen, deren Vögte lind Amtleute jenseits des Gebirges ihnen behiilf-lich sein werden. Bleiben solche Missethaten mich fortan ungestraft, so behalteil sich die drei Orte abermals