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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1513.

Franzosen im Schloß auf den See gethan, getragen und sich auch fortan zu allen Diensten erboten haben,wird ihnen ihr Privilegium bestätigt, wie es ihnen vormals zugesagt worden ist. Ihre Zollfreiheit bestehtdarin, daß sie gehalten werden sollen wie die von Lauis. I. Dem Sohn des Alois von Tesserete hat maneine Exspectanz gegeben auf die erste Pfrund, die zu Tesserete ledig fällt. ,»». Jeder Bote soll an seineHerren berichten, wie man das Schloß gefunden und da gehaushaltet hat. i». In dem Schloß Lauissollen bis ans weiteren Befehl der Orte von den sechs Orten 34 Knechte gehalten werden. <». Der Nichtersoll 6 Betten, je zwei Knechte sollen ein Bett im Schloß haben. Zu jedem Bett sollen vier Leintücher und2 Decken sein. z». Dem Zollner wird aufgetragen, in Anwesenheit des Richters die Güter der Verrufenenzu verkaufen oder zu verleihen, «g. Swan (Giovanni) Peter soll die Briefe im Schloß zur Hand nehmen, wasdavon den Leuten gehört, ihnen herausgeben, was unfern Herren und den Verrufenen gehört, soll er zu unsererHerren Händen aufbewahren. ». Der Zoll vom Brod, Fleisch und Wein soll eingestellt bleiben bis achtTage nach Pfingsten, der rechte Zoll dagegen soll bezogen werden wie von Alterher. 8. Der Zollner sottden Zoll von Jedermann einziehen wie von Alterher, sie seien von Domo, Lauis oder Luggarus. t. Dievon Lauis haben der Obrigkeit für Reisesteuer, für ihr Weingewächs, Korn und einen Ochsen an einer Sumwe870 Ducaten 20 Groß alljährlich zu geben gehabt. Davon geht ab 71 Ducaten 5 Groß für die zweiDörfer Jsone und Medeglia, die ehedem zu Lauis gehörten, jetzt aber zu Bellenz gehören, i». Die vo»Somvix waren jährlich der Obrigkeit 200 fl. 32 kr. schuldig, das mar ihnen an ihre Nickmauern zu ver-bauen gestattet; nun wird ihnen gesagt, daß sie künftig dieses Geld alljährlich an unsere Herren zu bezahle»haben, v. Da die von Lauis und die Landschaft die Steuer in zwei Zielen auf St. Johannestag u»dauf die Faßnacht zu bezahlen haben, so wird ihnen gesagt, sie sollen sich gefaßt machen, auf St. Johannes-tag nächsthin die Hälfte abzutragen. Auf das Anbringen derer von Lauis, daß der Nichter vormalsschuldig gewesen sei, einen studirten Vicarius oder Unterrichter in seinen Kosten zu halten, woran sie ih>»monatlich 23 rhein. Gl. 20 Groß gegeben haben, wird dem Nichter empfohlen, bis auf weiteren Befehlunserer Herren einen solchenVicary" zu nehmen, x. Der Zollner berichtet, der Zoll zu Lauis sei bishervon der Obrigkeit um 1140 Ducaten jährlich verliehen worden, dabei sei jedoch der Wein-, Brod- u»dFleischzoll nicht vorbehalten gewesen, Die von Lauis und die von Somvix haben früher einmal einanderberaubt; es ist eine Erkanntniß erfolgt, daß sie einander deßhalb nicht weiter ersuchen sollen. Diese Erkanntwhbegehreu die von Lauis zu appelliren. Man soll anbringen, ob man den Zusatz im SchloßGotlag(Codelago) bleiben lassen wolle, «i». Ebenso ob man das Schloß Lauis wieder bauen lassen wo^I»>» Jedes Ort soll seine Wachtmeister und Weibel bezahlen.

4SI

Lucern. 4 4 I. April Grywg nach Ost-m).

Staatsarchiv «»ccrn: Allgemeine Abschied-, L.- 187. Staatsarchiv B-r»: Allgemein- Eidgenössische Abschiede, «. ,'!»«.

Archive Schwyz, Solothurn, Schaffhausc».

Bolen: Zürich. Burgermeister Wiß; Junker Jacob Meiß. Bern. Venner Hetze!; Venner Baum-gartner. Uri. Ammann Troger. Schwyz. Vogt Fleckli; Martin Psil. Obwalden. Arnold Fruntz,Ammann. Nidwalden. Ulrich Andachers, Ammann. Zug. Vogt Stocker; Vogt Rettich. Glarüs-Ammann Tschudi; Vogt Landolt. Basel. Lux Zeigler; Ulrich Falkner. Freiburg. Hans Techtermanu-