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schaften der Eidgenossen jährlich ihren Herren und Obern verrechnen, e. Schwyz hat auf diesem Tageabermals Antwort begehrt wegen seinem Mitantheil an Domo. Da alle Orte außer Zürich, Lucern undZug ihm entsprechen wollen, so sollen die Boten dieser Orte den Gegenstand nochmals heimbringen mit derBitte, ihre Obern möchten sich von den übrigen Orten nicht sondern, um so mehr als man hoffe, wenn alleOrte'einig sein werden, auch den dießfälligen Span zwischen Uri und Schwyz begütigen zu können. Dajetzt unsere Boten hineinreiten sollen, Schwyz die seinigen auch mitschickt, Uri aber sie nicht nach Domolassen will so wird beschlossen, die Boten sollen nichtsdestominder abreisen und zu Lauis und Luggarus ihreGeschäfte beginnen Inzwischen soll auf dem nächsten Tag zu Zürich weiter berathen werden, was zu thunsei, damit aus dieser Sache nicht Unruhe erwachse. Jäkli ab dein Zürichsee hat angebracht, der Com-thur zu Küßnacht wolle die Trotte bauen, in welcher das Kloster Engelberg jährlich seinen Wein trottet, dieKosten seien ans 400 Gl. angeschlagen, daran meine er, soll Engelberg den vierten Theil zahlen, obschones sonst an und in der Trotte nichts hat. Die Boten der Kastvögte sollen daher die Sache heimbringenund den: Naat von Engelberg sollen diese ihren dießfälligen Willen kund geben. Auch begehre genannterComtlmr von demselben Kloster die Quart daselbst zu kaufen und biete 1400 Gl. dafür. Man soll daher auchhierüber das Kloster ei, .vernehmen, ob ihm die Sache feil sei oder nicht, v. Auf diesem Tag sind einigeKnecbte cnll'icmm die m Lauis gedient haben, es seien „büchsenmeister, die in der schanz gewerchet, Wacht-meister weibel vnd ander amtlüt, denen Jr söld vßstand", und haben Zahlung begehrt. Die Boten, diehineinreiten sollen sich um den Stand der Sache erkundigen und berichten. I. Jeden. Boten ist eineAbschrist des Aubrinaens das Herr Johannes Storch .m Namen kaiserlicher Majestät gethan, mitgegeben,damit man sich bis zum nächsten Tag darüber berathe. Auf nächstem Tag soll man sich erklären, wasMan mit den vier Städten wegen Neuenburg und Pfeffingen reden wolle. I». An die Boten der Eidgenossenist gelanat wie wegen dem auf letztem Tag berührten Handel Jacob Stapfers geredet werde; derselbeStavser snll Lürich schwer verunglimpft und die beiden Burgermeister das gehört und nichts dazu geredet,gegentheils an dem Nathschlag Theil genommen haben, wo Verwendung für ihn beschlossen wurde. Daraufhaben Nw N u.n crklärt daß an dieser Rede nichts Wahres sei, denn Stapser habe Niemanden verunglimpft,sondern nur sein Anliegen vorgebracht und Verwendung begehrt, die ihm auch zugesagt worden sei, doch nichtm der Weise daß Jemand dadurch von seinen Freiheiten und Urtheilen gedrängt würde. Auch seien diebeiden Herren Burgermeister bei der Sache nicht gesessen, sondern haben den Ausstand genommen, i. DerLandvogt und der Landammann von Sargans haben in. Beisein des dortigen Pfarrers geklagt, Herr HeinrichGöldli habe die dortige Pfarrei wieder angefallen, obschon der Pfarrer sich bereits mit einem Courtisanen,der die Pfrnnd auch angefallen und seither gestorben sei, abgefunden habe. Es wird beschlossen, den Gegen-stand cuff dem nächsten Tag zu Zürich, wo der genannte Göldli jetzt ist, zu behandeln, k. DerselbeLanda.nn.ann begehrt in. Namen gemeiner Landschaft, daß man der schweren Kosten des Auf- und Abzugsund anderer Kommlichkeit der Landschaft und der Eidgenossen wegen künftig einen Landvogt drei Jahrelang im Sarganserland bleiben lassen möchte. Darüber will man auch auf dem Tag zu Zürich verhandelu.i. Gen,eine Landschaft Sargans bittet auch, sie zu bedenken, wenn gemeine Eidgenossen etwas an die jüngst-gehabten Kriegskosten erhalten. Die Grafen von Thierstein haben schon mehrmals begehrt, man möchteihnen ihre Schlösser wieder zustellen und jetzt zuletzt auf diesen. Tag Geleit begehrt, wofür aber NiemandBefehl hatte Es soll daher Jedermann auf nächstem Tag zu Lucern diesfalls Antwort geben. „Vnd istdauon geredt, dz man Inen diser zitt gute Wort geben vnd sy enthalten bis vnser Kouflüt wider von Frankfurt