Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
619
Einzelbild herunterladen
 

Juni 1512.

619

weiland Wirth zum Engel in Baden, istlandtrünnig" geworden und hat vier eheliche unerzogene Kinderzurückgelassen. Die Mutter hat diese Kinder bei ihrer Schwester, der Klosterfrau in der Sammlung zuZürich, sitzeil gelassen; da aber die Klosterfrauen diese Kinder auch nicht länger haben können, sind dieselbendem Vogt von Baden zugeschickt worden. Auf der Jahrrechnuug zu Bade» soll man berathen, was manmit denselben weiter anfangen wolle, e. Die Voten, welche jetzt bei kaiserlicher Majestät auf dem ReichstagM Trier gewesen sind, haben berichtet, sie seien nicht allein vom Kaiser, sondern auch von andern Fürstenund Herren mit großen Ehreil empfangen worden. Dieselbeil haben großes Gefallen an unserm jetzigeilVorhaben und Zug zu Hilfe des Papstes und der Kirche gegen den König von Frankreich, unfern Feind.Und als die Boten gebeten habeil, kaiserliche Majestät wolle zu uns Eidgenossen getreues Aussehe« halten,uns durch ihr Land Durchpaß geben und uns mit einein reisigeil Zug und Geschütz Hilfe thun, desgleichendie Landsknechte vom französischen König abfordern, so habe der Kaiser sie seines guten geneigten Willensversichert den Befehl erlassen, daß den Unsrigen der Durchzug gestattet werde, dazu zwei Näthe abge-fertigt, die dieses den Unfern, die zu Felde zieheil, zu Chur sagen sollen. Sofern wir auf unserm Unter-«ehmen beharren, wolle er auch die Landsknechte mahnen, nach und nach zurückzukommen, auf einmal gehenicht wohl, denn wir wüßten, in welchen freundschaftlichen Verhältnissen er seit einiger Zeit zu seinemBruder, dem Köllig von Frankreich, gestanden. Wenn wir Eidgenossen uns mit dem König vergleichen würden,so möchte ihm, dem Kaiser, leicht daraus ein Krieg gegen den König erwachsen. Uebrigens seien ,licht mehrviele Landsknechte in französischem Dienst, da ihrer über 1200 umgekommen seieil. Da bereits zwischenihm, dem Kaiser, lind uns eine Erbeinung bestehe, so wäre dieselbe in etlichen Artikeln weiter zu erläutern;wit dem Papste und dem Köllig von Spanien seien auch Verbindungen zu schließen, wobei von Allein ,veitergesprochen werdeil sollte. Und falls man darin einig würde, so werde dann seine Majestät uns alle Hülfethun mit Volk zu Roß und zu Fuß, und mit Geschütz, und Leib und Gut zu uns setzen. Wenn Gottes fügte, daß dann das Herzogthum Mailand wieder an seinen rechten Fürsten käme, so soll derselbe denEidgenossen an ihre Kosten 300,000 Ducaten innert drei Jahreil zahlen und überdies ihnen eine jährlichePension von 40,00050 ,000 Ducaten zusichern. Seine Majestät habe die Grafschaft Tyrol angewieseil,sich zu rüsteil, um eintretenden Falls mit 4000 5000 Mann zu Roß bereit zu sein. Da die Botendieses Tages den vorstehenden Bericht gehört, haben sie dieser Sache wegen einen Tag angesetzt auf Dienstag"ach unseres Herrn Fronleichnamstag (15. Juni) nach Zürich. Die Anwälte des Kaisers sind dazu aucheingeladen damit mit ihnen weiter nach Erfordernd gehandelt werden möge, wie es unfern Leuten im FeldZum Trost' und unserer Eidgenossenschaft zu Lob, Nutzen und Ehre gereicht. «I. Auf Begehren von Bürger-meister und Nätheil voil Steiil ist den Kaufleuten von Nürnberg und Augsburg, die mit ihrem Kaufmanns-g"t auf unfern Straßen fahren und bisher von uns noch kein Geleit haben, schriftliches Geleit gegebenworden, doch unter der Bedingung, daß sie sich geleitlich halteil lind unfern Feinden, den Franzosen, wederSpeise'noch Kriegsbedarf zuführen. Denjenigen Kaufleuten, welche schon vorher von uns geschriebenes Geleithatten, bleiben wir dabei lind wollen es ihnen halten. Lorenz Brandenberg voll Zug soll den Fran-ken geschriebeil haben, daß etliche zu St. Wolfgang versammelte Knechte sich unterredet haben, eineil Zugauf sie vorzunehmen und daß wir Eidgenossen daran Gefallen gehabt haben. Man hat denen von Zuganheii,igestellt, ob sie den Brandenberg strafeil wollen oder nicht. Dagegen soll in Zukunft jedes Ort fleißigObacht haben, daß Niemand etwas aus unfern Rätheu unfern Feindeil schreibe und daß Zuwiderhandelndestrenge bestraft werden, ll'. Dem römischen Kaiser, dem Markgrafen Casimir von Brandenburg und dem Bischof