Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
590
Einzelbild herunterladen
 

590

December 1511.

4S4

Zürich. 17. December (Mittwoch vor St.Thomas).

Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, L, lllll. Staatsarchiv Zürich! Abschiede, V. >88. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, sl. »8. Archive Schwyz, Solothnr». Nrcibnrg, Schaffhauscn.

Da unserer Eidgenossenschaft Knechte unter unfern Zeichen gegen den König von Frankreich iinFeld sind, Niemand von uns zu ihnen gelangen kann und wir nicht wissen, wie es um sie steht, so habenwir uns entschlossen, aufs Neue 4000 Mann auszuziehen (vszunemen"), welche mit Wehr, Harnisch undSpieß warten und auf ersten Ruf verwendet werden können, wohin die Nothdurft es erfordert. Von diesen4000 Mann trifft es Zürich 450, Bern 550, Lucern 300, Uri 175, Schwyz 230, Unterwalden 175/Zug 150, Glarus 180, Basel 120, Freiburg 230, Solothurn 150, Schaffhausen 00, Abt von St. Gallen160, Stadt St. Gallen 28, Land Appenzell 150, Vogtei Nheinthal 200, Thurgau 320, Oberland 60,Stadt und Grafschaft Baden 80, Bischof von Constanz 100 mit den vorigen, Waggenthal 72, Mellingen ÜbBremgarten 20. Diese Zahl soll ohne allen Abgang bereit sein. Ferner wird beschlossen, Zürich undGlarus sollen nächsten Montag (22. December) ihre Boten zu Chur haben und unsere Bundesgenossen vonChurwalen bitten, uns in diesen: Zuge die Pässe offen zu halten und Hülfe zu leisten, damit wir zu und vo»den Unser» kommen, sie speisen und ihnen helfen mögen, wie die Nothdurft es erfordert. Die Boten sollenGewalt haben, mit ihnen zu rathschlagen, mit wie viel Leuten sie uns zuziehen, wohin der Zug gehen soll, vbsie einige Kundschaft haben u. s. w., auch sie zu bitten, daß sie auf den nächsten Tag zu Zürich ihre Botschaftschicken, um mit uns gemeinsam über die Sachen zu berathen, wie es unsere Ehre und unser Nutzen fordert-«. Den Walliseru ist auch geschrieben, daß sie gerüstet warten, bis sie von uns beschieden werden, um uns »ntihrer Macht zuzuziehen, sie sollen ebenfalls ihre Botschaft auf dem nächsten Tag zu Zürich haben. Dabeiwird ihnen geineldet, daß die Rechtfertigung zwischen den Knechten und Jörg auf der Fluh angestelltund kein Theil gegen den andern Feindseligkeiten üben soll. Sobald dieser Krieg vorüber, werde Lucernin den Sachen Tag ansetzen. Auch Hierüber sollen sie auf dem Tag zu Zürich Antwort geben. Weiterwird den Wallisern und Graubündnern geschrieben, daß sie geschickte Leute auf Kundschaft aussenden, uwüber die Lage der Unser» im Feld bis zum Tag zu Zürich etwas Zuverläßiges zu erfahren. «I. -tnsFreitag in den Weihuachtfeiertagen (26. December) wird in diesen Sachen Tag nach Zürich angesetzt.sollen die Boten, die in Churwalen gewesen, berichten. Die Orte, welche der Vereinung und Erbeimwömit dem römischen Kaiser noch nicht beigetreten sind, werden wiederholt gebeten, es zu thun und sich ^dem Tag zu Zürich dießfalls zu erklären, damit wir docham selben End ruggen hetten." i> Zürich, Bernund Unterwalden sollen vom Tag zu Zürich eine Botschaft zum römischen Kaiser schicken, um zu erfahrtwessen wir uns von ihm zu versehen haben. Auf demselben Tag soll über die Instruction dieser Botschnstgerathschlagt werden. K'. Auf demselben Tag soll man auch berathen, wie man sich gegen den französischen n»dlombardischen Kaufleuten, die mit oder ohne Geleit unsere Straßen brauchen, bezüglich der Sicherung ilp^Gutes und Wandels halten wolle. I». Da eine Rede ausgegangen, Bern und Solothurn haben die Grastschuft Neuenburg zu ihren eigenen Händen eingenommen und besetzt, so haben beider Städte Boten gesagtdaßIre Herren an söllichem mißtruwen ein verdrießen vnd das nit dergestalt gethan haben, besonderstedie Herrschaft, nachdem sy vor hundert Jareu Inen mit burgkrecht verpflicht gewesen, von Inen vns