Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
572
Einzelbild herunterladen
 

572

Juni 1511.

jedem Orte, wo er betreten wird, gefangen legen und mit ihm so viel handeln, daß er uns ruhig lasse.I». Der Cardinal von Sitten hat auf diesen Tag den Kirchherrn Anshelm von Uri vor uns geschickt undneuerdings begehrt, wir möchten ihm vom Kaiser Geleit verschaffen, damit er beim Papst unsere Pensionund den Sold der Knechte erlangen möge. Als man hierauf mit der kaiserliche« Botschaft geredet haßantwortete sie, den Botschaften der Eidgenossen, die mit kaiserlicher Majestät in Vereinung seien, auch denender Orte, die der Vereinung noch nicht beigetreten sind, werde der Kaiser ohne Anstand ein Geleit geben, dasihm nicht nachtheilig sei; dem Cardinal von Sittel? oder den Seinen dagegen wolle kaiserliche Majestät wederschriftlich noch mündlich Geleit geben, v. Da nun dieser Tag auf kaiserlicher Majestät Begehren durchZürich ausgeschrieben worden ist, um die Orte, welche iu die zu Baden im Argau mit dem Kaiser abge-redete Vereinung noch nicht eingetreten sind, hiezu zu bereden, damit die Eidgenossen gemeinlich in derselbenbegriffen werden, so sind die Boten des Kaisers und der Eidgenossen vor kleinen und großen Rath derStadt Lucern getreten und haben dieselben gebeten, diese Vereinung anzunehmen. Die Antwort erfolgtedahin: Nachdem sie die Vereinung erwogen, kommen ihnen etliche Artikel derselben unannehmbar vor, stdaß sie derselben nicht beitreten können. Auch halten sie dieselbe für unvereinbar mit der Vereinung, i»welcher sie mit dein Papste stehen. Sie werden daher nicht nur selbst nicht beitreten, sondern den Beitrittauch denjenigen Orten wehren, denen sie selben zu wehren haben. «K. Es ist auf diesem Tag von unfern Bote»,die zu Bern in der savopischen Sache gehandelt haben, uns ein Brief zugekommen, worin sie melden, Uriund Nidwalden seien noch nicht aus dem Felde gezogen, sondern beim Bischof von Sitten geblieben undgedenken vielleicht dem getroffenen Vergleich nicht nachzukommen, sondern Krieg anzufangen. Darauf wirddem Bischof von Sitten und denen von Uri und Nidwalden geschrieben, sie möchte?? von solchem Vornehme»abstehe?? und aus dem Felde ziehen, damit diese Sache beigelegt bleibe. Auch hat man beredet, was weiterzu thun sei, wenn sie dieser Ermahnung nicht folgen, v.Als Römisch keiserl. Mt. vnser allergnedigstetHerr von wegen der abgeredten artiklen zu Baden im Argow ober die Erbeinung vnd ewigen bericht dise»Tag allhar gen Lutzern angesetzt vnd daruff Jr treffenlich botschaft gefertigt hat, in Hoffnung, vnserliebe?? Eidgnossen von Lutzern, Vry, Switz, Vnderwalden nid dem Wald vnd Zug zu erbitten, mit de»orte??, so die abgeredten artikel zu Baden angenommen vnd zugesagt habend, ouch darin zu gand vnd alsovff die abred in besluß angerürter artikel zu Bade?? beschechen, Römisch kaiserlicher Majestät Räte v»dSandpotten mit vns potten, dero Herren vnd ober?? in die abgeredten artikel gangen sind, anfängklich t»eobgenanten vnser getrüwen lieben Eidgnossen voi? Lutzern zum treffenlichesten gebetten habend, och ii? bißAbred vnd Nereinung zu gand, mit Erzällen was lobs, frids vnd ruwen vns Eidgnossen das fürdern ?m»'b,wo wir einheilliklich darin giengend, vnd aber die gedachten vnser lieben Eidgnossen von Lutzern dz abge-schlagen vnd darby geantwurt habend, wem sch das zu weren habend, das sy es dem weren wöllen; darOouch diser zyt vnser gctrüw lieb Eidgnossen voi? Vr?) vnd Vnderwalden nidt den? Wald nit anheimschvillicht noch im feld sind vnd deßhalb unfruchtbar geacht worden ist, vff dißmal zu Inen zu rptten, st)vff disem tag Jr botschaft nit gehept, so habend wir vns mit Römisch keiserl. Alt. Räten vereint, ii? craft desAbscheids zu Baden zu de?? Orte??, so die Nereii? zugesagt habend zu rpten, die besiglei? vnd jedes ort vi»bdas gelt, so Im zugehört, vßrichten wöllen. Vnd nachdem die jetzgerürten keiserl. Mt. Rät vnd botten »u?bdas geleit zu vnserm hl. Vatter dein bapst von der vßstenden sölden wegen ersucht sind, vnd dieselbe»gesandten geantwurt, dz Römisch keiserl. Mt. vnd si sich luter vnd gwüß versechen habend, daß b?evbrigei? ort obgenannt och darJn wärend gangen, vnd wo das wäre beschechen, daß si dann das g^