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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1511.

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loblichen Vereinung kein besonder lüterung, Endrung oder Meldung beschechen, ist harin abgeredt vnd beschlossen,dz dieselben all vnd ein jeder in sunderheit in allen Iren Jnnhaltungen, Meinungen vnd begriffungen gentzlichkrefftig, bestendig vnd von wirden sin vnd bliben söllen, zu glicher wps vnd in allen maßen, als ob die allsamentlich oder sonderlich mit vsgetrukten worten har In gesetzt vnd geschriben weren, aller ding vngefarlich.

Vnd vff dz verrer vnwill zwüschend vns vorgenanten partyen, ouch vnser bederteil verwandten, vndertanenvnd zugehörigen hinfür verhütt werde, ist beschlossen, dz vff beid sidten alle vnzimliche, reytzige schmachwort ver-botten vnd wer sölliche verpott verbrechen oder vberfaren, dz derselb nach gestalt der worten darumb gestraft vnddarin nit fürgeschoben werden sol.

Es söllen ouch wir keyser Maximilian vnd Erzherzog Karli vnsern Räten vnd zugehörigen vnser landen vndgrafschaften, in diser vereinung begriffen, dise vereinung je zu zechen Jaren verkünden, die wüssen zu halten vndzu volziechen. Deßglich wir gemein Eydgnossen je zu zechen Jaren bi den vnsern allenthalben ouch tun söllen.

Vnd sol dise vnsere lobliche Vereinung, lüterung, nüwerung vnd besserung in allen vnd jetlichen obange-zöigten Artikeln samentlich vnd sonderlich von vns obgenanten partyen, vnsern erben vnd nachkamen, verwandten,vndertanen vnd zugehörigen nun fürohin in ewig zyt vfrecht, erberlich vnd redlich gehalten vnd volzogen werdenon all arglist vnd gefärdt.

Disen abscheid vnd abrede haben alle teil angenomen an Ire gnedigist vnd gnedig Herren vnd obern zubringen vnd demnach vff vnser lieben frowentag der liechtmeß nechstkünftig widerum mit ganzem vnd vollemgewalt nachts zu Baden an der herbcrg zu erschienen, die fachen entlich zu beschließen, zu vollstrecken vnd zuvertigcn, wie jeder Bott dz alles wpter weist zu sagen."

ZK?.

Baden, i i 4, 8 . Januar (Mittwoch nach hl. drei Könige).

Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, Ii. 4!!. Staatsarchiv Zürich: Abschiede,',V. 72. Archive Svlothiirn, Schaphausen.

». Diese Tagleistung war auf letztem Tag zu Baden (S. Deeember) ans der hl. drei Könige Tag angesetztworden wiederum hieher nach Baden. Der Mehrtheil der Boten ist erschienen, etliche dagegen sind ausgeblieben,solches Ausbleiben erscheint den gegenwärtigenverächtlich" und sie beschließen daher, an ihre Obern denAntrag zu bringen, daßMich verächtlich wesen der frömbden vnd vnser selbs werd abgestellt" und daß,wenn ein Tag angesetzt sei und vom Mehrtheil der Orte die Boten erscheinen, dagegen ein, zwei oder drei OrteAusbleiben, die anwesenden nicht destominder Gewalt haben sollen, die vorhandenen Geschäfte vorzunehmen^d zu erledigen. In Betreff des Spans zwischen dem Vogt im Rheinthal und denen von NheincckWid Thal, der Fälle wegen, wird dem Vogt befohlen, die Fälle, die von Jemanden fallen, einzuziehen, sofernvon Nheineck und Thal bis zur nächsten Rechnung nicht erweisen, daß sie die Fälle zu geben nichtschuldig seien. «. Der Bischof von Constanz ist in Person auf diesem Tag erschienen und hat dringendLebeten, uffr möchten ihm das Schloß Gottlieben wieder in seine Gewalt und Verwaltung übergeben undchu und sein Stift nicht in so schwere Kosten bringen, er verspreche, dieses Schloß in keine fremde Hand zuLoben, sondern es so zu verwalten, daß daraus uns kein Schaden geschehe; wenn ihm das Schloß mitGewalt genommen werden sollte, oder durch Verrütherei, so werde er mit unserer, als seiner Bundesgenossen,glfe Alles anwenden, um dasselbe wieder zu seinen und des Stifts Händen zu bringen. Darauf ist be-gossen, daß von jedem der zwölf Orte ein geschickter Mann, der mit Büchsen umzugehen weiß, und