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Deecmber 1510.
Z8Z.
Baden. 1Z10, 2. December (Montag «ach ^nürss).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, L. 3ii. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 23. Ebenda: Tschudische Sammlung, 11k.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 1^. 32!. 33k. Archive Schwvz, Solothurn, Basel.
Boten: Zürich. Matthias Wyß und Rudolf Escher, beide Altburgermeister. Bern. IM. ThüringFricker; Bartholome Map. Lucern. Petermann Feer, Ritter, Altschultheiß. Uri. Ammann Im Oberdorf.Schwpz. Hans Schiffli. Untermalden. Walther von Flüe, Altammann. Zug. Ammann Steiner;Ammann Jtten. Glarus. Ulrich Landolt. Basel. Burgerineister Zeigler. Freiburg. Hans und PeterFalk. Solothurn. Venner Rölli. Schaffhausen. Gangolf Trüllerep.
N. Auf einem vorigen Tage ist erkannt worden, daß das Schloß Gottlieben in unserer EidgenossenschastHand und Verwaltung behalten werden soll. Zufolge dessen ist Dominicus Frauenfeld als ein Hauptmannvon Zürich länger als einen Monat Hort gelegen und auf dem heutigen Tage hat man nun erkannt, daßjedes der sieben Orte je einen Monat hindurch einen Hauptmann dorthin geben soll, der das Schloß bewacheund bewahre. Lucern soll also den Dominicus Frauenfeld ablösen, einen Monat hernach soll der Haupt-mann von Lucern durch einen von Uri abgelöst werden u. s. f. Wenn die Reihe der sieben Orte um ist,so soll Zürich von neuem beginnen und so fort, so lange die Verhältnisse solche Bewachung erfordern, lliamindern Kostens willen soll jedoch jeder Hauptmann die Pferde, die er mit hinaus nimmt, wieder heim-schicken und Gewalt haben, Leute aus dem Thurgau nach Bedürfniß in das Schloß zu berufen, l». DieVoten, welche zun: heiligen Vater geritten sind, haben von Lauis (Lowerz) aus geschrieben, sie erhalte»glaubhafte Kunde, daß der König von Frankreich wieder 10,000 Knechte in unserer Eidgenossenschaft anzu-werben Willens sei und daß Hans Kisling von Solothurn und Ambrosius Eygen von St. Gallen sei»^Helfer, „Machlüt" und Boten zu diesem Zwecke seien, um Knechte aus Appenzell, St. Gallen, Thurgau undGraubünden aufzubringen. Darauf wird beschlossen, jeder Bote soll hievon eilends seinen Obern schriftlicheKenntnis; geben und sie auffordern, ans die genannten Hauptleute und ihre Unterhändler Acht zu bestelle»,sie im Betretungsfalle gefangen zu nehmen und bis auf Weiteres gefangen zu halten. Da Appenzell »»bunsere Bundesgenossen in Churwalen auf diesem Tag keine Boten haben, so wird ihnen diese Schlußnah>»eschriftlich zur Vollziehung mitgetheilt. v. Die Boten von Zürich bringen an, es habe ein Burger »e»Nothweil, Namens Lenz, in dem württembergischen Dorfe Trossingen bei Nacht und Nebel ein Haus »^Knechten umstellt, die Thür aufgestoßen und mit Lichtern überall im Hause Einen gesucht, welchen er mdie Acht gebracht hatte. Solches meine nun der Herzog von Württemberg nicht zu dulden. Deßhalb h»b^wir denen von Rothweil geschrieben, sie sollen dergleichen Sachen abstellen und dem Anlaß und den gemacht^Abschieden statt thun. Damit sie erkennen, daß sie dieser Weisung nachzuleben haben, wird ein Tag gest'^nach Zürich auf den Sonntag Lätare zu Mittefasten nächsthin (30. März 1511), wo man laut des ange-führten Anlasses in der Sache handeln will. «I. In dem Span zwischen dein Abt von St. Gallen »»unserni Landvogt im Thurgau ist abgeredet, daß der Abt und die sechs Orte Lucern, Uri, Schwyz, Unter-walden, Zug und Glarus ihre Botschaften auf Sonntag nach Hilarii (19. Januar 1511) zu Rappers»'llhaben und daselbst vor Schilltheiß und Rath des Entscheids warten sollen. Der Landvogt im Thurg»^soll den Stadtschreiber von Frauenfeld nach Rapperswyl mitbringen, v. Der Bischof von Constanz bitte