August 1510.
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ZU Mailand und vom Herzog von Savoyen zugekommen sind und enthalten, daß der Bischof von Sittenunter dein Schein und Vorwand, unsere Knechte dem Papste zur Beschirmung der Kirche zuzuführen, die-selben den Venedigern zu Hülfe führe; die Eidgenossen möchten bedenken, was aus solchem entstehe, dennwenn die Knechte dergestalt ziehen, so werde man sich denselben entgegen und zur Wehr stellen. DaraufHut maii dein Papst, dem Kaiser, den Regenten zu Mailand und dem Bischof von Sitten geschrieben, wie jederBote zu sagen weiß. I». Anch hat der Grantmaitre von Mailand verlangt, daß, nachdem er bereits überden abschwellenden Handel uns geschrieben, man ihm Geleit senden möchte, damit er auch mündlich mit denEidgenossen darüber reden könne. Da aber nicht alle Boten Vollmacht hatten, auf diese Sachen einzutreten,Hut man einen andern Tag deßhalb nach Lucern gesetzt auf nächsten Dienstag Nachts.
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Zürich. 4i»4lk, 21. August (Mittwoch vor Bartholome).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I?!. 2tt. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. ltt. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, I.. 231. Archive Schwyz, Solothnrn, Freibnrg, Basel.
Boten: Zürich. Burgermeister Nöist; Heinrich Göldlin, Ritter; M. Heinrich Winkler; Jacob Meiß.Vern. IM. Thüring Fricker. Lucern. Peter Feer, Altschultheiß. Nri. Hans Zick, Seckelmeister. Schwyz.Vogt Steiner. Unterwalden. Welti Kretz. Zug. Ölegger. Glarus. Rudolf Wiechsler. Basel. Burger-weister Offenburg. Freiburg. Der Spitalmeister. Solothnrn. Hans Stölli, Venner. Schaffhausen.Bürgermeister Trüllerey.
K-. Schultheiß, Rath und Burger zu Baden sind vor der Eidgenossen Boten auf diesem Tage erschienenund haben sich über die Neuerung beklagt, welche gegenwärtig bei dem Zuge zum hl. Vater und früher indem Znge nach Genua stattgefunden, daß nämlich entgegen den Freiheiten und dem alten, bei der EinnahmeVadens von den Eidgenossen mit Brief und Siegel bestätigten Herkommeil dieser Stadt, die Vögte alsHauptleute des Zuges bestellt worden seien und dann ihrerseits Venner und andere Amtleute gesetzt haben,llilsere Vorfahren haben der Stadt Badeil urkundlich zugesichert, sie als eine Reichsstadt nach Maßgabe dervorgewiesenen Briefe bei ihren Freiheiteil bleiben zu lassen, das möchten wir bedenken, sie auch Haupt-wute, Venuer u. s. w. setzen lind, wenn nicht bei gegenwärtigem Zug, „dwyl das beschechen vnd nit wol widerZu wenden sye", doch in Zukunft sie ihre eigene Fahne führen lasseil, wie das von Alterher gebräuchlichgewesen sei. Dem Mehrtheil der Boten dieses Tages hätte nun zwar gefallen, daß man die von Baden bei^hrein alteil Herkommen bleiben ließe vnd „das Vilser Bögt zu Baden vnd anderswo der Vogtyen warteteudund nit also vserm land züchend", mehrere aber hatten zu einem dießfätligen Beschlüsse keine Vollmacht;'Uan soll daher auf dem Tag zu Zürich Sonntag vor St. Michaelstag (22. September) Antwort geben,^umit unserer Altvordern Zusage, Brief und Siegel gehalteil werdeil. II«. „Als vnsern getrüwen lieben eydgnossenuuu Zürich hievor zu meren malen vff tageil von vns eydgnossen beuolhen ist, durch mittelpersonen zuhandien, ob ein Statt von Costenz mit pundnüß zu vns eydgnossen möcht gebracht werden, vnd st vnsernHerren vnd Obern geschriebeil Hand, das si sovil Verstands erlangt habint, das die notturft wölk erfordern,^e fach zn fürdern vnd darum als vff setz Zürich zesiud einen tag beschrieben habend. Bild so wir erfinden,^us die voil Costenz begeren, sy anzunemen als ein ort der eydguoschaft, wöllint sy dagegen zu vns Eyd-